Schwester erstochen 2 - „Dafür kann es nur die Höchststrafe geben“

Wien (APA) - „Mit dieser Tat haben Sie sich außerhalb der Gesellschaft gestellt. Dafür kann es nur die Höchststrafe geben“, stellte Richter ...

Wien (APA) - „Mit dieser Tat haben Sie sich außerhalb der Gesellschaft gestellt. Dafür kann es nur die Höchststrafe geben“, stellte Richter Stefan Apostol in der Urteilsbegründung fest. Zwar läge mit der geständigen Verantwortung ein nicht unwesentlicher Milderungsgrund vor. Die besondere Brutalität und die besonders verwerfliche Motivlage wären bei der Strafbemessung aber zu berücksichtigen gewesen.

Das Motiv wurzle „in einem verschrobenen Ehrgefühl, das mit den Wertvorstellungen der mitteleuropäischen Gesellschaft nicht in Einklang zu bringen ist“, sagte Apostol. Der Vorsitzende betonte unter Verweis auf das nach Dafürhalten des Gerichts schlüssige und nachvollziehbare Gutachten des forensischen Anthropologen Fabian Kanz, der Angeklagte wäre im Tatzeitpunkt jedenfalls über 21 Jahre alt und damit als Erwachsener zu betrachten gewesen.