Standortentwicklungsgesetz: Kurz sieht Kritik gelassen
Wien (APA) - Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) drängt darauf, dass Verfahren in Österreich künftig rascher entschieden werden. Die Kritik a...
Wien (APA) - Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) drängt darauf, dass Verfahren in Österreich künftig rascher entschieden werden. Die Kritik am geplanten Standortentwicklungsgesetz sieht er gelassen, dies sei in einer Begutachtungsphase „ganz normal“, erklärte er am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat.
Aufgabe von Ressortchefin Margarete Schramböck (ÖVP) sei es nun, sich mit den Punkten auseinanderzusetzen und „gewisse Einarbeitungen vornehmen“. Der ÖVP-Obmann verwies darauf, dass in Österreich große Projekte oft „viel zu lange“ auf Entscheidungen warten müssten, es brauche daher raschere Verfahren. Er habe kein Verständnis dafür, dass jemand, der investieren und Arbeitsplätze schaffen wolle, vom Rechtsstaat nicht „in einem ordentlichen Zeitrahmen“ eine Entscheidung bekomme.
Im Begutachtungsprozess habe es Anregungen gegeben, „viele davon“ haben die Ministerin und ihn selbst nicht überrascht. Dort wo es sinnvoll ist, würden diese nun eingearbeitet. Ob dies auch die automatischen Genehmigungen betrifft, ließ er offen. Danach werde jedenfalls das Gesetz auf den Weg gebracht: „Das wird dazu führen, dass Entscheidungen schneller getroffen werden“, sah Kurz „positive Effekte für uns alle“.
Eine Sprecherin von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hat heute betont, dass die Kritik am geplanten Standortentwicklungsgesetz „sehr ernst“ genommen wird, beim heutigen Ministerrat sei sie aber kein Thema gewesen.
Als letzte Stimme im Begutachtungsprozess hat sich die niederösterreichische Landesregierung zum geplanten Standortentwicklungsgesetz geäußert. Sie begrüßt dabei ausdrücklich die Beschleunigung der Verfahren, warnt aber vor zahlreichen rechtlichen Problemen, die aus dem Gesetz entstehen könnten - und vor einem „paradoxen Ergebnis“.
Nämlich „dass Einwendungen in standortrelevanten UVP-Verfahren, die regelmäßig zu den größten Verfahren zählen werden, nur während einer kürzeren Frist vorgebracht werden dürfen, als dies etwa in ‚klassischen‘ Großverfahren der Fall ist. Zusätzlich sinkt die Wahrnehmbarkeit einer ediktalen Einschaltung durch die Bevölkerung, da nur mehr in einer einzigen Tageszeitung kundzumachen ist“, so die niederösterreichische Landesregierung.
Global 2000 meinte heute, dass der vorliegende Gesetzesentwurf „nicht reparierbar“ ist. „Der Entwurf verstößt gegen zahlreiche verfassungs- und europarechtliche Grundsätze und ist darüber hinaus in keiner Weise inhaltlich dazu geeignet, das angestrebte Ziel der verantwortungsvollen Verfahrensbeschleunigung bei Umweltverträglichkeitsprüfungen von besonders relevanten Großprojekten zu erreichen“, so Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von Global 2000.