Gericht stoppt Bau von Hamburger Fernbahnhof wegen Planungsmängeln

Hamburg (APA/AFP) - Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) hat sämtliche Arbeiten für die geplante Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Al...

Hamburg (APA/AFP) - Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) hat sämtliche Arbeiten für die geplante Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona am Mittwoch vorerst gestoppt. Die Richter gaben einem Eilantrag des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) gegen den für den Bau maßgeblichen Planfeststellungsbeschluss statt und untersagten alle Arbeiten zu dessen Umsetzung.

Die Planungen für den neuen Bahnhof sähen keinen Ersatz für die im alten Bahnhof vorhandene Beladestation für Autoreisezüge vor. Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts von 2017 leide an einer „unzureichenden Problembewältigung hinsichtlich der mit der Verlegung des Bahnhofs entfallenden Verladeeinrichtung für Autoreisezüge im bisher genutzten Kopfbahnhof Hamburg-Altona“, wie es in dem Beschluss hieß. Dieser Mangel schaffe Planungsprobleme.

Andere in der Klage des Verkehrsclubs aufgeworfene Fragen nach der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses seien vor diesem Hintergrund nicht abschließend beurteilt worden, ergänzte das Gericht. Das werde im folgenden Hauptsacheverfahren überprüft.

Die Deutsche Bahn will mit Unterstützung der Stadt Hamburg den alten Fernbahnhof Hamburg-Altona um etwa zwei Kilometer nach Norden an eine dort gelegene Eisenbahntrasse verlegen. Dort gibt es bereits einen S-Bahnhof, der um sechs Fernbahnsteige erweitert werden soll.

Der alte Bahnhof erfüllt laut Bahn nicht mehr die Anforderungen der heutigen Zeit. Unter anderem handelt es sich um einen Kopfbahnhof. Eine Verlegung würde zudem Platz schaffen, den die Stadt etwa für neue Wohnungen nutzen könnte.

Die Bauarbeiten sollen nach Angaben der Bahn voraussichtlich im Herbst beginnen und etwa fünf Jahre dauern. Der VCD lehnt die Verlegung ab, weil er Nachteile für Bahnreisende und Pendler im Westen Hamburgs und in Schleswig-Holstein befürchtet. Er warnt unter anderem vor längeren Umsteigezeiten für Pendler. Der Verkehrsclub kooperiert dabei mit einer Hamburger Bürgerinitiative.

Parallel zu ihrer Entscheidung über den Eilantrag des VCD lehnten die Richter die Klage eines einzelnen Bürgers ab. Dieser sah sich nach Angaben des OVG in seinen Rechten verletzt, weil er nach der Verlegung einen weiteren Weg zum nächstgelegenen Fernbahnhof haben würde. Dies sei allerdings irrelevant, entschieden die Richter.

Erstens teile der Kläger dies mit unzähligen anderen Nutzern, es handle sich also nicht um eine Verletzung individueller Rechte. Darüber hinaus sei die potenzielle Verlängerung des Anreisewegs „um einige Minuten“ objektiv von so geringer Bedeutung, dass das Argument vom OVG nicht in die Erwägung einbezogen werden müsse.