Kein Asyl für schwulen Iraker in Graz: Asylamt weist Kritik zurück
Einem homosexuellen Iraker wurde von den steirischen Behörden das Asyl verwehrt. Die Begründung: Sein Verhalten habe „nicht authentisch auf die Behörde“ gewirkt. Das BFA weist die Kritik zurück.
Graz – „Nicht authentisch“ und „überzogen mädchenhaft“: Schon wieder sorgt eine fragwürdige Begründung eines negativen Asyl-Bescheides in Österreich für Wirbel. Nach dem Behörden-Fauxpas in Wiener Neustadt, der vergangene Woche bekannt wurde, stehen nun die steirischen Behörden im Fokus. Sie sollen einem 27-jährigen Iraker, der wegen seiner Homosexualität aus seiner Heimat flüchtete, das Asyl verwehrt haben, weil er sich „eines überzogenen mädchenhaften Verhaltens“ bedient und deswegen „nicht authentisch auf die Behörde“ gewirkt habe. Daraus resultiert laut Asylbescheid, dass „die genannten Fluchtgründe ausschließlich aus dem Wunsch nach besseren Lebensbedingungen resultieren“.
Eine „furchtbare Diskriminierung“ ortet Joe Niedermayer von den RosaLilaPantherInnen, einer Homosexuellen-Interessensvertretung in Graz. Der Flüchtling hat demnach sogar im Verein als ehrenamtlicher Berater gearbeitet und eine Coming-out-Broschüre auf Arabisch übersetzt. Laut Niedermayer habe die Behörde dieses Engagement nicht beachtet.
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Ministerium weist Kritik zurück
Das Innenministerium wies die Kritik zurück. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne man zwar keine Auskunft zu Einzelfällen erteilen, so Ressortsprecher Christoph Pölzl zur Kleinen Zeitung. Asylwerber würden sich jedoch „oft alles Mögliche einfallen lassen“, um einen positiven Bescheid zu erhalten. Das Leben jeden Flüchtlings werde in der Regel genau untersucht. Zweifel kämen beispielsweise auf, wenn Männer auf ihren Handys eindeutige Bilder von Frauen hätten oder in ihrer Heimat bereits verheiratet waren. Laut Pölzl gebe es jedoch keine einheitliche Vorgehensweise.
Negative Asylbescheide seien immer 50 bis 70 Seiten lang, daher verwehre man sich dagegen „sich auf einen Satz aufzuhängen“. Es gehe immer um „das Gesamtbild und um die Glaubwürdigkeit“. Der persönliche Eindruck im Rahmen des Interviews sei ebenfalls ein Beweismittel.
Der 27-jährige Iraker wird laut Kleine Zeitung rechtlich vom Verein „Queer Base“ vertreten und hatEinspruch gegen den Bescheid erhoben.
Auch Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl weist Kritik zurück
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat am Donnerstagnachmittag ebenfalls die Kritik zurückgewiesen. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA wurde dem Vorwurf eines diskriminierenden Verhaltens klar widersprochen.Das BFA teilte mit, dass man den als „klischeehaft“ kritisierten Bescheid einer sofortigen Überprüfung unterzogen habe. Dabei habe man festgestellt, dass der Bescheid jedenfalls keine „klischeehaften Formulierungen“ enthalte. Darüber hinaus weist das BFA die Vorwürfe zurück, wonach der Asylwerber „Nachweise über seine sexuellen Kontakte mit Männern“ erbringen sollte. Eine derartige Aufforderung habe es seitens des Bundesamts nicht gegeben.
Auch dem Vorwurf von homosexuellen Interessengemeinschaften hinsichtlich eines diskriminierenden Verhaltens wird vom Bundesamt klar widersprochen: „Seitens des Referenten wurde zu keinem Zeitpunkt im Verfahren ein Verhalten gesetzt, das Anlass für derart schwerwiegende Vorwürfe herabwürdigendes Verhalten bieten würde.“
Das BFA verweist auch darauf, dass es in den letzten beiden Jahren in Summe rund 120.000 Asylentscheidungen getroffen habe. Das bedeute bei einer durchschnittlichen Länge von rund 70 Seiten pro negativem Bescheid, ein Volumen von jedenfalls mehr als fünf Millionen Seiten. „Aus dieser enormen Menge ein paar wenige Sätze herauszunehmen, bildet nicht die Realität ab.“(TT.com, APA)