Deutschklassen starten mit Übergangsjahr

Wien (APA) - Mit den Deutschförderklassen startet im neuen Schuljahr die zuletzt am heftigsten diskutierte bildungspolitische Maßnahme - all...

Wien (APA) - Mit den Deutschförderklassen startet im neuen Schuljahr die zuletzt am heftigsten diskutierte bildungspolitische Maßnahme - allerdings noch mit Einschränkungen: 2018/19 wird ein Übergangsjahr, in dem etwa die Lehrpläne noch nicht verpflichtend sind und diverse Testinstrumente noch nicht zur Verfügung stehen.

Besuchen müssen die Deutschklassen jene Kinder, die dem Unterricht aufgrund sprachlicher Probleme nicht ausreichend folgen können und aufgrund eines standardisierten Tests deshalb als außerordentliche Schüler eingestuft wurden. Dort wird dann in 15 bis 20 Wochenstunden nach eigenem Lehrplan Deutsch unterrichtet - für Gegenstände wie Zeichnen, Musik oder Turnen werden die Kinder aber altersgemäß den normalen Regelklassen zugeteilt. Einschränkung: Die Klassen werden erst ab acht Schülern pro Standort eingerichtet - bei weniger Schülern werden die Kinder mit Sprachproblemen in den regulären Klassen unterrichtet. Besuchen müssen die Deutschklassen außerdem nur jene Kinder, die in der ersten Schulstufe aufgenommen wurden, oder gerade in Österreich angekommene Quereinsteiger ins Schulsystem.

Nach jedem Semester soll nach einem österreichweit einheitlichen Test überprüft werden, ob die Kinder dem Regelunterricht mittlerweile ausreichend folgen können. Ist dies der Fall, können sie - je nach Sprachfortschritt als ordentliche oder außerordentliche Schüler - in die Regelklassen wechseln. Nach vier Semestern ist der Wechsel jedenfalls verpflichtend.

Diese Konstruktion ist im ersten Jahr allerdings noch eher provisorisch: Die Einstufung der Sprachkenntnisse erfolgte bei der Schuleinschreibung im Jänner und Februar noch nicht anhand eines standardisierten Tests, sondern wie bisher durch die Direktoren. Grund ist, dass die Tests noch nicht vorliegen. Gleiches gilt für jene Tests, aufgrund derer nach jedem Semester festgestellt werden soll, ob die Schüler in eine Regelklasse wechseln können. Sie sollen erst im Juni 2019 zum Einsatz kommen - am Ende des ersten Semesters im Februar treffen diese Entscheidung noch die Direktoren anhand eines ihnen passend erscheinenden Instruments.

Ebenfalls noch nicht verpflichtend ist der Einsatz der Lehrpläne für die Deutschklassen. Diese befinden sich noch in der Begutachtungsphase (bis 24. August) und sollen erst mit 1. September in Kraft treten. Daher haben die Direktoren die Wahl, im Schuljahr 2018/19 in den Deutschklassen noch nach den bisherigen Lehrplan-Zusätzen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache bzw. Deutschförderplänen unterrichten zu lassen. Verpflichtend sind die neuen Lehrpläne erst ab 2019/20.

Organisatorisch sind die Deutschförderklassen eine Art Zwitter: In den Materialien zum entsprechenden Gesetz ist festgehalten, „dass die Verwendung der Begrifflichkeit ‚Deutschförderklasse‘ nicht bedeutet, dass es sich hier um Klassen im schulrechtlichen Sinn handelt“. Das bedeutet etwa, dass die Bestimmungen über Klassenvorstände, Klassenforen oder Klassensprecher nicht gelten. So soll klargestellt werden, dass die Deutschklassen nur eine „temporäre Zusammenfassung von Schülerinnen und Schülern“ einer oder unterschiedlicher Klassen, Schulstufen bzw. eventuell auch Schularten sein sollen. Ausnahme: Für die Berechnung etwaiger Zulagen für Lehrer sind die Deutschklassen sehr wohl als Klassen zu werten.