Bezirk Kufstein

Höhere Kindergartengebühren in Thiersee „nicht akzeptabel“

Thierseer reichten Beschwerde gegen die höheren Kindergartengebühren ein, SPÖ sieht „Beweis für ÖVP-Versagen“.

Von Jasmine Hrdina

Thiersee, Wörgl –Die deutliche Erhöhung der Kindergartengebühren in Thiersee – die TT berichtete gestern – schlägt hohe Wellen. „Die Handschrift der schwarzblauen Bundesregierung wird immer deutlicher“, kommentiert NR Christian Kovacevic (SPÖ) die Entwicklung in der knapp 3000-Einwohner-Gemeinde. „Beim Thema Kinderbetreuung unter Familienministerin Bogner-Strauß geht Österreich gleich zwei Schritte zurück. (…) Die Regierung kürzt in Zukunft auch noch die Mittel für Kinderbetreuung, anstatt sie zu erhöhen – und die Tiroler Landesregierung schaut tatenlos zu“, feuert der NR-Abgeordnete verbale Pfeile auch Richtung Innsbruck ab.

Dass auch andere Gemeinden schon bald ähnliche Maßnahmen wie Thiersee setzen werden, hält Kovacevic für wahrscheinlich: „Offensichtlich wird die Verordnung in Thiersee bereits von anderen Gemeinden beobachtet und soll im nächsten Jahr dann ebenso umgesetzt werden.“

Die Eltern in Thiersee setzen indes bereits rechtliche Schritte und reichten Beschwerde gegen den Gemeinderatsbeschluss ein. „Uns liegen mehrere Beschwerden vor, die wir nun rasch abarbeiten werden“, bestätigt Christian Atzl von der Gemeindeaufsichtsbehörde.

In einem der Schreiben, das der TT vorliegt, heißt es: „Die geplante neue Kostenberechnung stellt eine Zusatzbelastung von 800 Euro bis 1300 Euro für EIN dreijähriges bzw. 100 € bis zu 600 € (noch ohne Brot- und Kochgeld) für EIN Kindergartenkind im zweiten bzw. dritten Kindergartenjahr dar. Dies überschreitet bei Weitem die ‚Familienbeihilfe‘ und auch das ‚Kindergeld plus‘.“

Diese Kosten erschwerten es besonders jungen Elternteilen, wieder berufstätig zu werden. Auch dass künftig für die fünfte und sechste Betreuungsstunde 20 bzw. 50 Euro anfallen, wird kritisiert. Selbst Teilzeitbeschäftigten sei es „nicht möglich, mit der An- und Rückfahrt von bzw. zur Arbeitsstelle das Kind innerhalb der ‚Vier-Stunden-Frist‘ abzuholen“ – die zusätzlichen Kosten sind somit unabwendbar.

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