Innenpolitik

Täglich grüßt die Föderalismusreform

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Bundespräsident Heinz Fischer mit dem Endbericht des Österreich-Konvents.Foto: APA/Schneider
© APA

Jede Regierung der letzten 25 Jahre hatte sie im Programm. Passiert ist trotzdem wenig. Die Bausteine der Verfassung sind hart wie Granit.

Von Luca Scheiring

„Österreich ist ein Bundes­staat“, so steht es im 2. Artikel der Bundesverfassung – und damit beginnt die unübersichtliche Kompetenzverwirrung, die regelmäßig für Machtkämpfe zwischen Bund und Ländern sorgt. Seit über 25 Jahren versuchen verschiedene Regierungen, eine Vereinfachung auf den Weg zu bringen. Gelingt es Schwarz-Blau, die Beziehung zwischen Bund und Ländern neu zu definieren?

Peter Bußjäger, Direktor des Föderalismus­instituts, bezweifelt das. Er war bereits beim Österreich-Konvent 2004 dabei und kennt die Konflikt­linien. Die Interessenunterschiede zwischen Regierung und Opposition – beziehungsweise zwischen den Ländern – seien zu groß, so Bußjäger im Gespräch mit der TT. Für eine richtige Föderalismusreform braucht es einen breiten Konsens. Es ist ein Eingriff in die Verfassung, für den – neben einer Einigung zwischen Bund und Ländern – eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat nötig ist. Ohne SPÖ geht also gar nichts. Zusätzlich ist es ein Eingriff in die Machtkonstellation der Republik, bei der niemand am End­e den Kürzeren ziehen will. Mit einer Reform in kleinen Schritten könnte die Regierung mehr erreichen, meint Bußjäger: dann, wenn sie bereit ist, der SPÖ und den Ländern im Gegenzug etwas anzubieten.

Beim ersten Versuch 1992 hatte die SPÖ-ÖVP-Koalition zunächst die nötige Mehrheit und mit dem „Perchtoldsdorfer Abkommen“ sogar eine grundsätzliche Einigung zwischen Bund und Ländern. Damals sollten die Länder gestärkt werden, die Regierung bekam im Gegenzug die volle EU-Kompetenz. Doch die Detailverhandlungen zogen sich, bis die Koalition 1994 ihre Verfassungsmehrheit verlor.

2004 dann der zweite Anlauf. Die Schüssel-Regierung wollte ihre Verfassungsreform auf eine breite Basis stellen und berief den Österreich-Konvent ein. Heraus kamen Reformen wie das „Demokratiepaket“, die neuen Verwaltungsgerichtshöfe und der Asylgerichtshof. An der Kompetenzverteilung änderte sich wenig, die vom Konvent vorgeschlagene Machtverschiebung zum Bund wollten die Länder nicht akzeptieren.

ÖVP und FPÖ stehen heute vor einer ähnlichen Situation. Die SPÖ gilt zwar nicht gerade als Verteidigerin des Föderalismus, aber sie wird der Regierung den Erfolg nicht einfach schenken. Noch schwieriger wird aber die Verhandlung mit den Bundesländern. Im Regierungsprogramm heißt es zwar, die Aufgaben sollen „in optimaler Weise im Sinne der Bürgerinnen und Bürger“ verteilt werden, bisherige Vorhaben wie Jugendschutz und Mindestsicherung deuten aber wieder auf eine Machtverschiebung auf die Bundesebene hin. Die geplante Abschaffung von Blockademöglichkeiten ginge ebenfalls zu Lasten der Länder.

Als Ausgleich wäre die von Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) vorgeschlagene Steuerautonomie denkbar. Das Problem: Ohne Ausgleichsmaßnahmen durch den Bund würden strukturschwache Regionen verlieren, so Bußjäger. Eine „solidarische Steuerautonomie“ könnte hier für Ausgleich sorgen. Dafür muss die Regierung aber einen Konsens schaffen. Eine gemeinsame Position der Bundesländer ist nicht in Sicht.

Verwandte Themen