Südtirol

Dem Wolf geht’s an den Kragen

© Schuler

In Südtirol hat die Politik einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, in dem das schrittweise Vorgehen gegen so genannte Problem-Wölfe genau festgelegt wird.

Bozen — Erneut sorgt ein gerissenes Weidetier für Aufregung in Südtirol. Diesmal ist es ein Bauer aus Deutschnofen, der den Verlust eines 13 Monate alten Kalbes bei seiner Alm am Karerpass zu beklagen hat. Wie die Südtiroler Tageszeitung Dolomiten berichtet, sollen Wölfe in der Nacht auf Sonntag das Jungrind gerissen haben. Der Landwirt fand das Tier abseits der Herde mit zerfleischtem Hals und Hinterteil auf. Die DNA-Probe ist noch ausständig, die Art der Bisse würden aber auf einen Wolf hindeuten, heißt es.

Die Südtiroler Landesregierung, allen voran Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler (SVP), dürfte sich durch den jüngsten Fall in ihrem harten Kurs im Umgang mit Großraubtieren bestätigt sehen. Nachdem am 16. Juli ein Landesgesetz zum „Schutz von Berglandwirtschaft und Bevölkerung" in Kraft getreten ist, hat die Politik nun einen Katalog zur Umsetzung des Gesetzes ausgearbeitet. „Wir regeln die Abläufe im Vorfeld klar, statt bei jedem Fall ein Gutachten bei der Ispra (Umweltbehörde, Anm.) zu beantragen", erklärt Landesrat Schuler in den Dolomiten. Das schaffe Rechtssicherheit für den Landeshauptmann, der Dekrete, die beispielsweise den Abschuss eines Tieres zum Inhalt haben, unterzeichnen muss.

Die Maßnahmen reichen von der Abschreckung des Wolfes über Vergrämungsmaßnahmen bis zur Entnahme des Tieres. (np, TT)

Maßnahmenkatalog

Drei Stufen: Der Katalog sieht laut Dolomiten drei Maßnahmenstufen vor, die je nach Verhalten des „Problem-Wolfes" angewendet werden sollen.

Maßnahme A sieht die verstärkte Überwachung und Abschreckung mit Licht und Lärm vor.

Maßnahme B hat es zum Ziel, das Tier gezielt zu vergrämen bzw. die Scheu des Wolfes vor dem Menschen wieder herzustellen.

Maßnahme C sieht die Entnahme, also den Abschuss, des Tieres vor.

Verhalten des Wolfes: Zehn Szenarien beschreibt der Maßnahmenkatalog. Sucht beispielsweise das Tier in der Nähe von Siedlungen nach Nahrungsmittelresten, ist Maßnahme A anzuwenden. Nähert sich ein Mensch dem Tier auf 20 Meter, ohne dass dieses die Flucht ergreift, kommt zusätzlich Stufe B zum Einsatz. Sobald ein Wolf einen Menschen verfolgt, wird nach Stufen A und B auch Maßnahme C wirksam. Die Entnahme ist auch vorgesehen, wenn die Wolfsrisse trotz ausreichender Schutzmaßnahmen eine bestimmte Anzahl von Weidetieren überschreiten.