Wiens Grüne schalten nach Sozialwohnungs-Deal Staatsanwaltschaft ein
Wien (APA) - Der Klubobmann der Wiener Grünen, David Ellensohn, hat sämtliche Personen angezeigt, die 2015 Teil der Landesregierung waren - ...
Wien (APA) - Der Klubobmann der Wiener Grünen, David Ellensohn, hat sämtliche Personen angezeigt, die 2015 Teil der Landesregierung waren - nämlich jener des Burgenlands. Anlass ist die damalige Aberkennung der Gemeinnützigkeit zweier Wohnbaugesellschaften. Diese hätten dies selbst beantragt und danach Wohnungen in ganz Österreich teuer verkauft. Ein Deal, der nach Ansicht des Politikers nicht in Ordnung war.
Hunderte betroffene Wohnungen seien seit der Aufgabe der Gemeinnützigkeit in ganz Österreich lukrativ veräußert worden - vor allem in Wien. Im Burgenland selbst verfügten die Firmen über keine Objekte. Trotzdem habe man den Unternehmenssitz dorthin verlegt. Dies sei geschehen, da man erhofft habe, dass Rot-Blau dem Wunsch nach Aufgabe der Gemeinnützigkeit nachkomme, mutmaßte Ellensohn am Donnerstag in einer Pressekonferenz.
Was laut dem Grün-Politiker tatsächlich geschehen ist. Wobei das Land dadurch sogar Einnahmen lukrierte. Denn nach einer Auflösung erhalten die Gesellschafter bzw. Genossenschafter laut Gesetz nur ihre nominelle Einlage zurück. Die restlichen Vermögenswerte sind an das Land abzuliefern. Das Burgenland habe tatsächlich 17 Mio. Euro erhalten, berichtete der Klubchef. Das sei aber viel zu wenig gewesen, zeigte er sich überzeugt. Die Wohnungen seien nämlich mehrfach weiterverkauft worden, an Firmen, die zum Teil kurz davor gegründet worden seien - und zwar jedes Mal mit beträchtlichem Gewinn.
Ellensohn forderte mittels Sachverhaltsdarstellung die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf, zu prüfen, ob die Tatbestände der Untreue und des Missbrauch der Amtsgewalt erfüllt sind. Denn es sei offenkundig, dass die Gesellschaften selbst den Entzug betrieben hätten. Die Landesregierung sei ihnen dabei „sehr weit entgegengekommen“, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung. Der Klubchef forderte außerdem eine bundesweite Gesetzesänderung: „Wenn eine Gesellschaft nicht mehr gemeinnützig sein will, soll sie verpflichtet werden, dem Land die Wohnungen anzubieten.“
Die Abteilung Wohnbauförderung der Burgenländischen Landesregierung hat in einer Stellungnahme versichert, dass das Aberkennungsverfahren rechtmäßig nach „klaren gesetzlichen Vorgaben“ abgelaufen ist. Das Finanzamt und der zuständige Revisionsverband seien eingebunden gewesen. Einwände habe es von deren Seite nicht gegeben. Somit habe man die Entziehung der Gemeinnützigkeit der beiden Genossenschaften durchführen müssen.
Die Beträge seien anhand der gesetzlichen Bestimmungen berechnet worden, man habe zudem einen unabhängigen Liegenschaftssachverständigen mit der Bewertung beauftragt, hieß es. Die Einnahmen sind laut der Stellungnahme zweckgebunden der burgenländischen Wohnbauförderung zugeführt worden.