Terrorismus

Keine Beweise für Freiheitskampf: Russe in Innsbruck freigesprochen

(Symbolfoto)
© TT/Thomas Böhm

43-jähriger Mann aus Inguschetien wurde vor Gericht im Zweifel freigesprochen.

Innsbruck –Am Fuße des Kaukasus-Gebirges liegt Inguschetien. Wie auch in der Nachbarregion Tschetschenien toben in der russischen Teilrepublik seit Jahren erbitterte Kämpfe zwischen Separatisten, islamistischen Terroristen und dem russischen Militär. Weil ihm vorgeworfen wurde, dass er sich an diesen Auseinandersetzungen beteiligt hat, musste sich ein 43-Jähriger gestern vor einem Schöffensenat am Landesgericht Innsbruck verantworten.

Der Mann, der inzwischen mit seiner Familie in Tirol lebt und arbeitet, soll im Jahr 2004 an einer bewaffneten Befreiungsaktion von Gefangenen teilgenommen, Freiheitskampf betrieben haben. Nachdem er zwischenzeitlich ins Ausland geflüchtet war, soll er außerdem 2011 wieder ins Land zurückgekehrt sein und sich erneut einer terroristisch-seperatistischen Gruppierung angeschlossen haben.

Den Stein für das Strafverfahren ins Rollen gebracht hatte der Mann selbst. Während seines Asylverfahrens vor sechs Jahren – mittlerweile hat der Russe eine Aufenthaltsgenehmigung als politisch Verfolgter – hat er die Ereignisse, die ihm gestern vorgehalten wurden, selbst erzählt. Auch nachdem bereits vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ermittelt wurde, rückte er nicht von seiner Erzählung ab. Erst als für ihn im April dieses Jahres die Handschellen klickten, rückte er davon ab.

„Ich hatte Angst, kein Asyl zu bekommen und später es wieder zu verlieren. Deshalb habe ich die Geschichten erzählt“, beteuerte der 43-Jährige vor Gericht. Weil das Verfahren rein auf den Aussagen des Mannes fußte, sprach ihn das Gericht frei. „Das heißt nicht, dass wir glauben, Sie haben nicht an den Kampfhandlungen teilgenommen. Es gibt aber auch keine objektiven Beweise dafür“, sagte der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (bfk)

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