Hohe Hürden für eine Amtsenthebung des US-Präsidenten
Washington (APA/AFP) - Der langjährige Anwalt von Donald Trump, Michael Cohen, hat den US-Präsidenten der Anstiftung und der Beihilfe zur il...
Washington (APA/AFP) - Der langjährige Anwalt von Donald Trump, Michael Cohen, hat den US-Präsidenten der Anstiftung und der Beihilfe zur illegalen Finanzierung des US-Wahlkampfs 2016 bezichtigt. Vor diesem Hintergrund machen sich Trumps Gegner neue Hoffnungen, dass der US-Präsident des Amtes enthoben werden könnte. Doch das sogenannte Impeachment ist ein sehr komplizierter Vorgang, für den die US-Verfassung hohe Hürden setzt.
DIE VERFASSUNG: Bloßes politisches Versagen reicht für eine Amtsenthebung nicht aus. Die Verfassung nennt „Hochverrat, Bestechlichkeit oder andere schwere Verbrechen und Vergehen“ als die Fälle, in denen ein Impeachment erwirkt werden kann.
Für Trump ist die Kooperation seines früheren Anwalts und Vertrauten Cohen mit der Justiz vor allem deshalb brisant, weil Cohen auch zu den Ermittlungen zur Russland-Affäre aussagen und den Präsidenten dadurch belasten könnte. Die Affäre dreht sich um die mutmaßlichen russischen Hackerangriffe gegen das Umfeld der Trump-Rivalin Hillary Clinton im Wahlkampf und mögliche illegale Verbindungen des Trump-Teams nach Moskau.
Sollte herauskommen, dass Trump selbst in solche illegalen Kontakte involviert war, dürfte die Wahrscheinlichkeit eines Impeachment-Verfahrens wachsen. Allerdings sind bisher keine Informationen durchgesickert, wonach es konkrete Hinweise auf eine direkte Verwicklung Trumps geben könnte. Trump selbst nennt alle Untersuchungen dazu eine „Hexenjagd“.
DAS PROZEDERE: Im ersten Schritt berät der Justizausschuss des Repräsentantenhauses über die mutmaßliche Verfehlung des Präsidenten. Es finden Anhörungen statt, und es werden gegebenenfalls Anschuldigungen ausformuliert. Segnet der Ausschuss diesen „Anklage-Entwurf“ ab, stimmt im nächsten Schritt das Plenum darüber ab. Die einfache Mehrheit genügt, damit die Beschuldigung formell erhoben ist.
Danach kommt es im Senat zu einer Art Prozess mit Zeugenvernehmungen. Am Ende stimmt der Senat über das Schicksal des Präsidenten ab, wobei nun eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Senatoren nötig ist. Derzeit verfügen die Republikaner im Senat über eine knappe Mehrheit von 51 der 100 Sitze.
Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen müsste also eine erhebliche Zahl von Republikanern mitmachen, damit ein Impeachment-Votum erfolgreich ist. Allerdings finden im November Kongresswahlen an. Bei diesen werden alle 435 Sitze des Repräsentantenhauses und 35 Sitze im Senat neu vergeben. Die oppositionellen Demokraten machen sich Hoffnungen auf ein gutes Ergebnis.
Stimmt der Senat für eine Amtsenthebung, ist diese Entscheidung endgültig. Anfechten kann sie der Präsident nicht.
DIE BISHERIGEN FÄLLE: In der US-Geschichte gab es bisher nur zwei Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidenten. Beide schlugen fehl, sowohl Andrew Johnson als auch Bill Clinton blieb im Amt. In einem dritten Fall kam der Präsident dem drohenden Impeachment durch seinen Rücktritt zuvor. Dieser Präsident war Richard Nixon, an dessen Watergate-Affäre viel erinnert wird.
Gegen Johnson wurde das Verfahren 1868 eingeleitet, weil er sich über die Mitspracherechte des Kongresses bei der Besetzung von Regierungsposten hinweggesetzt haben sollte. Für seine Amtsenthebung fehlte am Ende nur eine einzige Stimme.
1974 trat Nixon in der Watergate-Affäre zurück, als sich das Impeachment-Verfahren noch im Anfangsstadium befand. Der Justizausschuss hatte eine formelle Anschuldigung des Präsidenten wegen des Lauschangriffs auf die Demokraten beschlossen. Nixons Rücktritt kam aber noch vor der Abstimmung im Plenum des Repräsentantenhauses.
1998 kam es dann zum Amtsenthebungsverfahren gegen Clinton, weil er seine Affäre mit der Praktikantin Monica Lewinsky zu verschleiern versucht hatte. Die Anschuldigungen lauteten auf Meineid und Behinderung der Justiz. Die Zweidrittelmehrheit im Senat wurde deutlich verfehlt.