Bekannte betäubt und vergewaltigt: Prozess in Wien abgeschlossen

Wien (APA) - Am Wiener Landesgericht ist am Donnerstag die Verhandlung gegen einen 30-jährigen Mann abgeschlossen worden, der eine weibliche...

Wien (APA) - Am Wiener Landesgericht ist am Donnerstag die Verhandlung gegen einen 30-jährigen Mann abgeschlossen worden, der eine weibliche Lokalbekanntschaft mit nach Hause genommen, sie mit einem Spezial-Tee zum Einschlafen gebracht und in diesem Zustand vergewaltigt haben soll. Der Angeklagte hatte das beim Prozessauftakt Mitte Juli in Abrede gestellt. Nun wurde er jedoch von zwei weiteren Frauen belastet.

Die beiden Zeuginnen - ebenfalls frühere Bekannte bzw. ehemalige Freundinnen des Angeklagten - schilderten ähnliche Erlebnisse. Der Mann soll ihnen ebenfalls einen Tee kredenzt haben, der insofern eigenartig wirkte, als sie nach dessen Genuss wegdämmerten und später mit Erinnerungslücken und heruntergezogenen Hosen erwachten.

In diesen beiden Fällen waren die Verdachtsmomente in Richtung eines gezielt auf Missbrauch gerichteten Verhaltens für die Staatsanwaltschaft nicht ausreichend, um sie ebenfalls zur Anklage zu bringen. Demgegenüber hielt Staatsanwalt Stefan Berger die Beweislage im verfahrensgegenständlichen Fall für erdrückend, wie er in seinem Schlussvortrag bekräftigte. Die Betroffene hätte „sehr glaubwürdig“ ausgesagt. Der Angeklagte hätte dieser insgesamt zwei Mal „zweifelsfrei“ eine bewusstseinsbeeinträchtigende Substanz verabreicht und ihren willenlosen Zustand ausgenützt, um sich an ihr zu vergehen, meinte Berger.

Der Angeklagte stellte das bis zuletzt in Abrede und verantwortete sich mit einvernehmlichem Sex, zu dem es obendrein auf Initiative der Frau gekommen sei. Diese hätte ihn bereits beim Kennenlernen im Lokal „markiert“. Nachdem auf seinen Computern entsprechendes pornografisches Material sichergestellt worden war, hatte der Angeklagte - ein gelernter Landschaftsgärtner - in dem Verfahren Fantasien zugegeben, die sich auf Sex mit schlafenden Frauen beziehen. Diese Vorstellungen hätten ihn aber nicht erregt, sondern beruhigt. Denn schon mit drei Jahren sei er am Bett seiner Eltern gestanden und hätte diese im Schlaf beobachtet, „weil das eine beruhigende Wirkung auf mich hatte“.

Mit dem Urteil war vor 14.30 Uhr zu rechnen.