Streit um Sozialwohnungen: GFW pocht auf baldige Rechtsentscheidung
Wien (APA) - In der Debatte um den Verkauf von knapp 3.000 gemeinnützigen Wohnungen drängen die Verantwortlichen der Wohnbauvereinigung GFW ...
Wien (APA) - In der Debatte um den Verkauf von knapp 3.000 gemeinnützigen Wohnungen drängen die Verantwortlichen der Wohnbauvereinigung GFW auf eine baldige Entscheidung des Gesetzgebers. Es geht um die Frage, ob der Deal nachträglich genehmigt oder rückabgewickelt werden muss. Zuletzt war der Streit auch innerhalb der GFW eskaliert, hier wurde das Kriegsbeil allerdings - zumindest nach außen hin - begraben.
Also baten der jetzige WBV-GFW-Eigentümer Christian Hosp und Stefan Gregorich, vormaliger Miteigentümer und nunmehriger Aufsichtsratsvorsitzender, am Donnerstag zum gemeinsamen Pressegespräch. Zwischen den beiden war in den vergangenen Wochen ein zunehmend unschöner Konflikt öffentlich ausgetragen worden. Gregorich hatte dabei Hosp als „Strohmann“ von Immobilieninvestor Michael Tojner bezeichnet. Hosp wiederum kündigte die Absetzung Gregorichs als Aufsichtsratschef in einer eigens einzuberufenden Gesellschafterversammlung an.
Inzwischen hat man sich offenbar wieder zusammengerauft, die außertourliche Versammlung wurde abgeblasen. Man habe sich von Emotionen leiten, zu einer „unglücklichen Performance“ hinreißen lassen und die Sache selbst aus den Augen verloren, zeigten sich heute beide Herren reumütig. Ungeachtet dessen haben Hosp und Gregorich allerdings weiterhin eine konträre Rechtsauffassung.
Dabei geht es um die Rechtsgültigkeit des Privatgeschäfts. Ein kurzer Rückblick: Die WBV-GFW, damals noch WBV-GÖD, wurde von der schwarzen Gewerkschaft bereits 2003 verkauft. 2015 verkauften Gregorich und Miteigentümer Michael Baumgartner - er ist jetzt Mitgeschäftsführer - an den Tiroler Hosp weiter.
Hier kommt auch der vom Heumarkprojekt bekannte Immo-Investor Tojner ins Spiel. Denn dieser hatte um 800.000 Euro eine Option erworben, die ihm direkt ein Vorkaufsrecht sowie das Recht einräumte, salopp gesagt einen Käufer für die Anteile der Muttergesellschaft der GFW (damals noch WBV-GÖD) mit ihren rund 3.000 Wohnungen auszusuchen. Tojner wählte Hosp. Letzter betonte heute einmal mehr, dass Tojner „keine Macht“ in der GFW habe - „und das will er auch nicht“.
Fraglich ist jedenfalls nach wie vor, ob die Anteilsübertragung an Hosp rechtsgültig ist. Gregorich meint: Nein. Denn der Deal hätte behördlich genehmigt werden müssen. „Dieser Rechtsmeinung bin ich nach wie vor“, sagte der Ex-Eigentümer heute. Hosp selbst sieht das anders: „Bei indirekten Übernahmen wie in diesem Falle war keine Genehmigung erforderlich“, erklärte er. Allerdings: Der Bundesgesetzgeber hatte diesen tatsächlich strittigen Punkt im Mai präzisiert, weshalb die GFW nachträglich um die Genehmigung des Deals angesucht habe.
Nun liegt der Ball also beim Gesetzgeber, der das Geschäft entweder bestätigen oder als nichtig erklären werde. In letzterem Fall würde die Eigentümerschaft an Gregorich und Baumgartner zurückfallen. Man hoffe auf eine baldige Entscheidung: „Wir brauchen Rechtssicherheit“, formulierte es Gregorich mit Blick auf das Wohl des Unternehmens. In die Beurteilung fließt auch ein, ob der jetzige Eigentümer im Baugewerbe tätig ist. Das ist gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verboten. Hosp sagt, dies sei nicht der Fall, der Revisionsverband der Gemeinnützigen sah das in einem schon 2017 erstellten Bericht anders.
Hosp bekräftige heute jedenfalls, dass die Gemeinnützigkeit jedenfalls erhalten bleibe und er nie etwas anderes im Sinne gehabt habe. Für die Bewohner der betroffenen Objekte ändere sich gar nichts. Sollte die Entscheidung tatsächlich Richtung Rückabwicklung ausfallen, werde er wohl den Instanzenzug ausschöpfen, kündigte der jetzige Eigentümer an. Auch hier ist Gregorich - er hatte zuletzt massiv auf die angebliche Nichtigkeit des Deals hingewiesen - anderer Meinung: „Den Instanzenzug würde ich nicht empfehlen. Da kommt am Ende nur Schaden für alle Beteiligten heraus.“