Wienerin mit Tee betäubt: Dreieinhalb Jahre Haft für Vergewaltigung
Wien (APA) - Ein gelernter Landschaftsgärtner ist am Donnerstag vom Wiener Landesgericht wegen Vergewaltigung und Missbrauchs einer wehrlose...
Wien (APA) - Ein gelernter Landschaftsgärtner ist am Donnerstag vom Wiener Landesgericht wegen Vergewaltigung und Missbrauchs einer wehrlosen Person zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der 30-Jährige hatte im Dezember 2016 in einem Lokal eine um zehn Jahre jüngere Frau kennengelernt und mit nach Hause genommen, wo er ihr einen bitter schmeckenden Tee servierte, der sie außer Gefecht setzte.
Ihren wehrlosen Zustand nützte der Angeklagte aus, um sie mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs zu nötigen. „Es steht eindeutig fest, dass Sie sie mit einer Substanz in einen Zustand versetzt haben, der es Ihnen ermöglicht hat, mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen“, stellte die Vorsitzende des Schöffensenats, Olivia-Nina Frigo, fest. Und weiter: „Das war kein normaler Tee, kein Kräutertee, wie man ihn beim Spar oder beim Billa bekommt.“
Der Zeugenaussage der Betroffenen zufolge bekam die junge Frau zwar mit, wie sich der Angeklagte in sexueller Absicht auf sie legte. Sie konnte sich aber nicht mehr bewegen oder gar zur Wehr setzen. Im Februar 2017 verging sich der Angeklagte noch ein weiteres Mal ohne ihr Einvernehmen an der damals 19-Jährigen, während diese tief und fest schlief.
Zusätzlich wurde der Mann vom Gericht aufgrund einer diagnostizierten Sexualpräferenzstörung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der 30-Jährige hat eine Vorliebe für Sex mit schlafenden Frauen, laut Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer ist zu befürchten, dass er ohne entsprechende, im Maßnahmenvollzug gewährleistete Behandlung seiner Persönlichkeitsstörung neuerlich Frauen mit bewusstseinsverändernden Substanzen betäuben und missbrauchen könnte.
Der 30-Jährige, der sich mit einvernehmlichem Sex verantwortet hatte, wirkte während der Urteilsverkündung wie versteinert. Auf die Frage der Richterin, ob er das Urteil verstanden habe, murmelte er Unverständliches. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach dem Verlassen des Gerichtssaals erlitt der auf freiem Fuß befindliche Verurteilte - die Anklagebehörde hatte keine Festnahmeanordnung beantragt - einen psychischen Zusammenbruch. Er setzte sich sichtlich mitgenommen auf den Fußboden und musste von Angehörigen, die ihn zur Verhandlung begleitet hatten, getröstet und gelabt werden.
Beim Prozessauftakt Mitte Juli hatte der Angeklagte vehement in Abrede gestellt, mit einem Spezial-Tee hantiert zu haben. Im Verlauf des Verfahrens traten jedoch drei weitere Frauen in den Zeugenstand, die ähnliche Erlebnisse wie die 20-Jährige schilderten. Auch ihnen hatte der Angeklagte eine Teemischung aufgesetzt, die auffallend bitter mundete. Nach dem Genuss des Getränks dämmerten die Frauen weg, um später mit Erinnerungslücken und heruntergezogenen Hosen zu erwachen.
In diesen Fällen reichten der Staatsanwaltschaft die Verdachtsmomente, die auf ein gezielt auf Missbrauch gerichtetes Verhalten hindeuteten, nicht aus, um sie ebenfalls zur Anklage zu bringen. Demgegenüber hielt Staatsanwalt Stefan Berger die Beweislage im verfahrensgegenständlichen Fall am Ende für erdrückend, wie er in seinem Schlussvortrag betonte. Die Betroffene hätte „sehr glaubwürdig“ ausgesagt. Der Angeklagte hätte der 20-Jährigen „zweifelsfrei“ eine bewusstseinsbeeinträchtigende Substanz verabreicht und ihren willenlosen Zustand ausgenützt, um sich an ihr zu vergehen, meinte Berger.
Der Angeklagte hatte behauptet, zur Aufnahme von sexuellen Handlungen sei es nicht auf seine Initiative hin, sondern auf Betreiben der jüngeren Frau gekommen. Diese hätte ihn schon im Lokal, wo er sie kennenlernte, „markiert“. Da auf seinen Computern entsprechendes pornografisches Material sichergestellt wurde, hatte er ein Interesse an schlafenden Frauen eingeräumt. Diese Vorstellungen hätten ihn aber nicht erregt, sondern beruhigt. Denn schon mit drei Jahren sei er am Bett seiner Eltern gestanden und hätte diese im Schlaf beobachtet, „weil das eine beruhigende Wirkung auf mich hatte“.