Syrer in Deutschland droht härtere Strafe für Kriegsverbrechen

Karlsruhe (APA/dpa) - In einem Prozess um die 2013 erfolgte Entführung eines kanadischen UNO-Mitarbeiters in Syrien muss das Strafmaß vor ei...

Karlsruhe (APA/dpa) - In einem Prozess um die 2013 erfolgte Entführung eines kanadischen UNO-Mitarbeiters in Syrien muss das Strafmaß vor einem deutschen Gericht neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag das Urteil gegen einen daran beteiligten syrischen Flüchtling in diesem Punkt auf, es hatte auf dreieinhalb Jahre Haft gelautet.

Damit hatte die Revision der Bundesanwaltschaft Erfolg, die ihrerseits in dem ersten Prozess sieben Jahre Gefängnis für den Syrer gefordert hatte. Sie will, dass der Mann nicht nur wegen Beihilfe, sondern als unmittelbarer Täter und Mittäter verurteilt wird. Nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft war der Angeklagte der erste Flüchtling, der sich wegen eines Kriegsverbrechens in Syrien vor einem deutschen Gericht verantworten musste.

Der kanadische UNO-Mitarbeiter war 2013 verschleppt und acht Monate lang gefangen gehalten worden, ehe er entkommen konnte. Die Gruppe, die ihn entführte, wollte mehrere Millionen US-Dollar Lösegeld. Der Angeklagte hielt sich immer wieder in der Villa auf, wo der Mann festgehalten wurde. An sieben Tagen übernahm er die Aufgabe, ihn zu bewachen, zur Toilette zu bringen und wieder einzusperren.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den damals 26-Jährigen im September 2017 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt - wegen Beihilfe zu erpresserischem Menschenraub, schwerer Freiheitsberaubung sowie Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen. Die Richter hielten dem Mann zugute, dass er in der Gruppe wenig zu sagen und eine eng begrenzte Aufgabe hatte, während andere die Entscheidungen trafen.