VW-Abgasskandal - Anwalt: Österreich soll französisches Wissen nutzen
Wien/Wolfsburg (APA) - Französische Behörden haben laut Medienberichten in einem Bericht VW vorgeworfen, durch ihre Schummelsoftware für die...
Wien/Wolfsburg (APA) - Französische Behörden haben laut Medienberichten in einem Bericht VW vorgeworfen, durch ihre Schummelsoftware für die Abgasmessung jährlich 1,5 Mrd. Euro gespart zu haben. Anwalt Michael Poduschka will diese Erkenntnisse nun auch im österreichischen Verfahren nutzen. Er hat die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Unterlagen aus dem französischen Strafakt gegen VW zu beschaffen.
Im Mai 2017 hatte die französische Zeitung „Le Monde“ über einen 24-seitigen Bericht („proces-verbal“) der französischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde DGCCRF und der Umweltschutzbehörde Oclaesp berichtet, der auf Initiative der französischen Staatsanwaltschaft entstanden sei. Demnach habe sich VW alleine in Frankreich in den Jahren 2012 bis 2014 durch ihre Betrügereien bei der Abgasmessung jährlich 1,5 Mrd. Euro erspart - weil das Unternehmen sonst um 35 Prozent mehr Geld hätte investieren müssen, um legal die vorgeschriebenen Absatzgrenzwerte einzuhalten. VW hatte bei einem Teil ihrer Fahrzeuge eine Software eingebaut, die am Prüfstand bei der Abgasmessung günstigere Emissionen ergab als im realen Fahrbetrieb.
Poduschka verweist in seinem im Namen seines Mandanten eingebrachten „Antrag auf Beischaffung eines Aktenbestandteiles aus dem französischen Strafverfahren gegen die Volkswagen AG“ an die österreichische Staatsanwaltschaft, dass in Frankreich nicht einmal drei Mal so viele VW verkauft wurden wie in Österreich, und schließt daraus, dass die Ersparnis von VW in Österreich in der Größenordnung von 500 Mio. Euro veranschlagt werden könnte. Auch sollten nicht nur die Jahre 2012 bis 2014, sondern auch die Jahre 2008 bis 2011 in Betracht gezogen werden.
Dieser „Bereicherung“ von VW stehe ein Schaden der VW-Käufer in Österreich gegenüber. Österreich hätte die Möglichkeit, die durch unrechtmäßige Bereicherung erlangten Vermögenswerte der Volkswagen AG für verfallen zu erklären, argumentiert der Jurist der Linzer Poduschka Anwaltsgesellschaft.
Der französische Bericht geht laut Medienberichten - Poduschka beruft sich auf einen Artikel des deutschen Manager-Magazins dazu - davon aus, dass VW mit bis zu 10 Prozent des Umsatzes an Strafe für die drei Jahre 2012 bis 2014 belegt werden könnte, das wären 19,73 Mrd. Euro. Dabei wurden lediglich Fahrzeuge um 22,8 Mrd. Euro mit Schummelsoftware in dem Land verkauft.
~ ISIN DE0007664039 WEB http://www.volkswagenag.com ~ APA031 2018-08-24/06:00