Germania-Liederbuch: Ermittlungsverfahren eingestellt

Wiener Neustadt (APA) - Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Ermittlungsverfahren wegen § 3g Verbotsgesetz 1947 gegen vier Persone...

Wiener Neustadt (APA) - Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Ermittlungsverfahren wegen § 3g Verbotsgesetz 1947 gegen vier Personen, die für die Zusammenstellung und Illustration der sichergestellten Liederbücher der Burschenschaft „Germania“ verantwortlich zeichneten, eingestellt. Die Anklagebehörde verwies am Freitag auf die in Ansehung des Verlags- und Ausgabezeitpunktes im Jahr 1997 eingetretene Verjährung.

„Mangels vorliegender Beweise für eine propagandistische Wiedergabe der strafrechtlich relevanten Textpassagen im Kreis der Mitglieder der ‚Pennalen Burschenschaft Germania Wiener Neustadt‘ und aufgrund des Umstandes, dass trotz einer chemischen Analyse der Zeitpunkt der Schwärzung der inkriminierten Textpassagen in den Liederbüchern nicht mehr exakt und damit eine Beweismittelfälschung in Bezug auf das Ermittlungsverfahren nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, wurde auch das Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wegen §§ 3g Verbotsgesetz 1947 und § 293 Abs 1 StGB aus Beweisgründen eingestellt“, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.

Die Anklagebehörde wies am Freitag zudem darauf hin, dass Udo Landbauer, FPÖ-Spitzenkandidat bei der niederösterreichischen Landtagswahl im Jänner, im Ermittlungsverfahren gegen die für die Zusammenstellung und Illustration der Liederbuchausgabe Verantwortlichen „als Zeuge einvernommen“ worden sei. „Seitens der Israelitischen Kultusgemeinde Wien wurde gegen ihn im Zusammenhang mit dieser ‚Liederbuchaffäre‘ auch eine Anzeige wegen des Verdachts nach § 3g Verbotsgesetz 1947 eingebracht, diesbezüglich jedoch mangels entsprechenden Anfangsverdachtes von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 35c StAG abgesehen.“