John-Lennon-Mörder bleibt in Haft - Bewährung zehntes Mal abgelehnt

Buffalo (APA/Reuters) - Der Mörder der Musik-Legende John Lennon muss weiterhin in Haft bleiben. Auch der zehnte Antrag auf Entlassung auf B...

Buffalo (APA/Reuters) - Der Mörder der Musik-Legende John Lennon muss weiterhin in Haft bleiben. Auch der zehnte Antrag auf Entlassung auf Bewährung von Mark David Chapman wurde am Donnerstag im US-Staat New York abgelehnt, wie die zuständige Gefängnisbehörde mitteilte. Der heute 63-Jährige war 1981 zu 20 Jahren bis lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Im Jahr 2000 beantragte er erstmals seine Freilassung.

Eine Kommission wies den Antrag nach einer Anhörung zurück und teilte Chapman mit, er müsse nun wie üblich zwei Jahre warten, bis ein weiteres Bewährungsansuchen geprüft werden könne. „Das Gremium hat festgestellt, dass Ihre Freilassung nicht mit dem Wohl und der Sicherheit der Gesellschaft vereinbar wäre“, hieß es in der Begründung an den Langzeithäftling.

Chapman hatte das Ex-Mitglied der Beatles vor fast 38 Jahren am 8. Dezember 1980 vor dessen Haus im New Yorker Stadtteil Manhattan erschossen. Er gab als Motiv an, er sei damals mit schweren Problemen belastet gewesen und habe nach Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gesucht. Lennons heute 85-jährige Witwe Yoko Ono, die bei der Tat mit ihrem Mann unterwegs war, sprach sich immer wieder gegen eine Bewährung für Chapman aus. Das sei ein Risiko für sie, Lennons zwei Söhne, die Öffentlichkeit und für Chapman selbst.

Bei der Anhörung zu seinem Bewährungsantrag vor zwei Jahren hatte der Häftling sein „jüngeres Ich“ als Soziopaten mit wenig Selbstbewusstsein und Suizidgedanken beschrieben, der von der Idee besessen war, Lennon zu töten, um berühmt zu werden. Er habe mittlerweile eingesehen, was für eine schreckliche Entscheidung und wie selbstsüchtig das gewesen sei. Seine Strafe muss der 63-Jährige seit dem Jahr 2012 in einem Gefängnis in Alden bei Buffalo verbüßen. Davor war er ebenfalls im Bundesstaat New York in einer Haftanstalt in Attica untergebracht.