Einbruch in Kraftwerk: Anklage-Panne kippte Prozess in Klagenfurt
Klagenfurt (APA) - Ein Diebstahls-Prozess am Landesgericht Klagenfurt hat am Freitag geendet, noch bevor er begonnen hatte. Ein Mann sollte ...
Klagenfurt (APA) - Ein Diebstahls-Prozess am Landesgericht Klagenfurt hat am Freitag geendet, noch bevor er begonnen hatte. Ein Mann sollte sich wegen Diebstahls eines Turbinen-Ersatzlaufrads vor mehreren Jahren verantworten - angeblicher Wert: 60.000 Euro. Michaela Sanin fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Ab 50.000 Euro Wert sei nämlich ein Schöffensenat und nicht sie als Einzelrichterin zuständig.
Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft war der Kärntner damals mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel in ein Kleinkraftwerk der Kraftwerksgruppe Fragant eingedrungen und hatte das mehrere Hundert Kilo schwere Laufrad einer Pelton-Turbine gestohlen. Auf ihn waren die Ermittler gekommen, weil er versucht hatte, das Laufrad in Tirol zu verkaufen. Der Mann hatte während der Ermittlungen widersprüchliche Angaben darüber gemacht, woher er das Laufrad hatte.
Verteidiger Gernot Götz machte vor Verhandlungsbeginn auf das Problem mit der Zuständigkeit aufmerksam. Weiters führte er aus, dass das Laufrad, das sein Mandant auf einem Flohmarkt um 500 Euro gekauft habe, keine 60.000 Euro wert sei. Und noch einen Kritikpunkt äußerte er gegenüber Staatsanwältin Ines Küttler: Die Polizei habe seinen Mandanten im Ermittlungsverfahren als Zeuge befragt, obwohl er schon vorher als Beschuldigter geführt wurde. Götz sagte, sein Mandant kaufe immer wieder Metall- und andere Gegenstände und hänge sie sich zum Beispiel als Kunstwerke an die Wand.
Die sechs Zeugen, die zu dem Prozess nach Klagenfurt geladen worden waren, durften ohne ihre Aussagen zu machen wieder nach Hause fahren. Der Vertreter des Kraftwerksbetreibers Kelag sagte am Rande der Verhandlung, dass die 60.000 Euro eine Schätzung gewesen seien. Allerdings habe der Energieversorger weitere Kosten gehabt, etwa für die Ausschreibung zur Anschaffung eines neuen Ersatzlaufrades. Küttler sagte nach der Verhandlung vor Journalisten, dass die Möglichkeit bestehe, dass das Laufrad einen Wert von mehr als 50.000 Euro habe. Daher sei in so einem Fall ein Schöffensenat zuständig. Nun müsse man das Ermittlungsverfahren fortsetzen, um zu klären, wie viel die angebliche Diebesbeute tatsächlich wert sei. Erst dann könne man seriös einen neuen Prozess durchführen.
~ WEB http://www.kelag.at ~ APA196 2018-08-24/11:16