VW-Sammelklage - Cobin Claims streckt Anmeldefrist bis 10. September

Wien/Wolfsburg (APA) - Konsumenten und Unternehmen können sich nur mehr bis 10. September auf der nicht gewinnorientierten Wiener Plattform ...

Wien/Wolfsburg (APA) - Konsumenten und Unternehmen können sich nur mehr bis 10. September auf der nicht gewinnorientierten Wiener Plattform Cobin Claims für eine Sammelklage registrieren, um im VW-Abgasskandal ihre Schadenersatzansprüche gegenüber dem VW-Konzern geltend zu machen. Ab 18. September beginnen dann die ersten Anspruchsverjährungen einzusetzen.

„Jetzt ist die letzte Chance“, sagte Vereinsobmann Oliver Jaindl am Freitag bei einem Pressegespräch in Wien. Mittlerweile hätten sich rund 9.000 Betroffene auf der Vereinsseite „dieselklage.at“ registriert. In etwa die Hälfte davon habe auch bereits eine Teilnehmervereinbarung abgeschlossen und somit den Beitritt zur Sammelklagen-Aktion formell erledigt, so Jaindl. Jeder zehnte Teilnehmer sei ein Unternehmen - die Liste umfasse sowohl KMUs als auch große börsenotierte Unternehmen. Cobin Claims sei in Österreich die einzige Plattform, auf der sich auch Unternehmen der Sammelklage gegen den VW-Konzern anschließen können.

„Vieles scheitert an der Verjährung, wir haben eine strenge Verjährungskultur“, so Rechtsanwalt Benedikt Wallner in Hinblick auf die ab Mitte September beginnenden Verjährungsfristen. Es könnte passieren, dass Folgeschäden keine neuen Verjährungsfristen auslösen. Er rät den Betroffenen, „rechtzeitig zu tun, was rechtliche Konsequenzen hat“. Denn die Verjährungseinrede von VW werde kommen.

In Österreich sind rund 360.000 Fahrzeuge vom VW-Dieselskandal betroffen. Dass sich erst vergleichsweise wenig Betroffene für die geplante Sammelklage registriert haben, hänge mit der großen „Maschinerie“ zusammen, die der VW-Konzern im Dieselskandal in Gang gesetzt habe, so Rechtsanwalt Eric Breiteneder. Alleine für Anwälte habe der VW-Konzern bisher einen dreistelligen Millionenbetrag ausgegeben.

Zudem werden laut Jaindl die Betroffenen insofern von VW beruhigt, dass gesagt werde, dass das Software-Update alle mit dem Abgasskandal zusammenhängenden Probleme lösen würde. Dem sei aber nicht so. Laut Jaindl ist es ein „Verschlimmerungs-Update“. Im Gegenteil, es würden rund zwei Drittel der Betroffenen über Schäden am Auto nach dem Update klagen. Die Bandbreite reiche von überhöhtem Verbrauch bis zu liegen gebliebenen Fahrzeugen. 16 Prozent würden von schweren Mängeln berichten. „Der Schaden ist nicht nur durch den Kauf entstanden, die Probleme wurden auch durch das Aufspielen der neuen Software nicht gelöst“, so Jaindl. Zudem sei ein Wertverlust am Gebrauchtwagenmarkt zu beobachten.

Ein „Mystery-Shopping“ bei Gebrauchtwagenhändlern habe unter anderem ergeben, dass viele Händler gar nicht wüssten, ob ein Auto betroffen sei, oder sie hätten versprochen, dass die betroffenen Autoteile ausgetauscht wurden, was aber nicht so gewesen sei, so Rechtsanwältin Isabella Jorthan. Viele Händler könnten auch nicht sagen, was bei einem Update passiere oder verwiesen nur auf die einjährige Garantie. Ein Händler habe bestätigt, dass es nach dem Update bei einigen Kunden zu Problemen gekommen sei.

Die Diesel-Problematik ist für Jaindl noch lange nicht gelöst. Da sie momentan auch auf andere Hersteller wie Daimler übergreife, werde man auch Mercedes-Fahrern die Möglichkeit anbieten, sich für etwaige spätere Sammelklagen zu registrieren.

Der Gerichtstermin für die erste im März eingebrachte Sammelklage werde am 17. Oktober stattfinden, hieß es heute.

~ ISIN DE0007664039 WEB http://www.volkswagenag.com

https://www.cobinclaims.at ~ APA226 2018-08-24/12:01