Standortsicherungsgesetz - Biach fordert zahlreiche Nachbesserungen

Wien (APA) - Auch in der Wiener Wirtschaftskammer stoßen zahlreiche Punkte im geplanten Standortsicherungsgesetz auf Kritik - obwohl man sel...

Wien (APA) - Auch in der Wiener Wirtschaftskammer stoßen zahlreiche Punkte im geplanten Standortsicherungsgesetz auf Kritik - obwohl man selbst empfohlen hat, eine Regelung zu schaffen, mit der Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden, wie der stellvertretende Kammerdirektor Alexander Biach am Freitag im APA-Gespräch berichtete. Er glaubt ebenfalls, dass der Entwurf verbessert werden müsse.

„Den Vorschlag begrüßen wir schon, weil er in die richtige Richtung geht“, sagte Biach. Es würden dadurch wichtige Vorhaben auch in der Ostregion schneller abgewickelt werden können. Biach nannte als Beispiele nicht nur die öffentlich intensiv diskutierten Großprojekte wie die dritte Piste am Flughafen oder den Lobautunnel. Auch der Schnellbahnausbau, die Marchfeld Schnellstraße (S8), das angedachte Busterminal, die angekündigte Multifunktionshalle oder der Breitbandausbau seien hier betroffen.

Die Investitionskosten der Top-Vorhaben würden laut dem WKW-Vertreter 7,6 Mrd. Euro betragen, 130.000 Menschen würden an den Projekten arbeiten. Die Wertschöpfung bezifferte Biach mit 9,1 Mrd. Euro.

Im kürzlich präsentierten Gesetzesentwurf ortet jedoch auch Biach „verfassungsrechtliche Schwierigkeiten“. Der stellvertretende Kammerdirektor - der auch Chef des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger ist - empfiehlt Änderungen bzw. Nachbesserungen in vier Punkten. Damit solle eine rechtssichere Beschleunigung der Verfahren garantiert werden.

Er sieht etwa die Begriffsdefinition „standortrelevant“ als zu ungenau. Die Kriterien dafür sollten klarer festgeschrieben werden, verlangte Biach. Er schlägt nun etwa vor, eine Kosten-Untergrenze von 100 Mio. Euro festzulegen. Auch sei zu klären, wer den Antrag auf Aufnahme eines Projektes in die Verordnung - mit der das öffentliche Interesse ausgewiesen wird - stellen kann. Dies müsse vor allem bei bundesländerübergreifenden Projekten geklärt werden. Der Kreis solle zudem um die Sozialpartner erweitert werden, empfahl Biach.

Auch der zeitliche Ablauf beim Genehmigungsverfahren sei zu verbessern. Dass nach einem Jahr Projekte trotz laufender Einsprüche automatisch genehmigt werden, lehnt der Wirtschaftskammervertreter ab. Damit habe man dem Gesetzesvorhaben einen „Bärendienst“ erwiesen. Denn die Behörde könne bei einer automatischen Genehmigung mit Haftungsfragen konfrontiert werden. Dadurch bestehe die Gefahr, dass ein Projekt vorher, also vor dem Ablauf der Frist, sicherheitshalber abgelehnt wird.

Um das zu verhindern, solle der Zeitraum bei Bedarf ausgedehnt werden. „Der Behörde soll die Möglichkeit eingeräumt werden, eine angemessene Nachfrist einzuräumen“, regte Biach an. Auch solle die 12-Monats-Frist erst nach einem sechsmonatigen Ermittlungsverfahren beginnen, in dem die nötigen Unterlagen gesammelt werden.

Außerdem wolle man die Beschwerderechte sichern. Dies sei für Anrainer wichtig ,aber auch für die in dem Bereich angesiedelten Betriebe. Die Wirtschaftskammer schlägt dazu eine „Genehmigungsfiktion“ nach deutschem Vorbild vor. Was bedeutet, dass der Bau trotz möglicher Einsprüche beginnen kann. Damit gebe es keine Verzögerung, wenn die Beschwerde zurückgewiesen wird, warb Biach für dieses Modell. Falls ihr stattgegeben wird, sei jedoch ein Baustopp möglich.

~ WEB https://news.wko.at/presse ~ APA254 2018-08-24/12:37