Deutscher Fleischwirtschaft-Mindestlohntarif nicht für alle bindend
Hannover (APA/AFP) - Der zu Beginn des Jahres zwischen deutschen Arbeitgebern und Gewerkschaft vereinbarte neue Mindestlohntarifvertrag für ...
Hannover (APA/AFP) - Der zu Beginn des Jahres zwischen deutschen Arbeitgebern und Gewerkschaft vereinbarte neue Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft ist nicht für alle Unternehmen der Branche bindend. Er sei vom zuständigen deutschen Arbeitsministerium nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden, teilte der deutsche Verband der Ernährungswirtschaft Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt am Montag mit.
Das Ministerium sei nicht bereit, die dafür notwendige Rechtsverordnung zu erlassen, kritisierte Hauptgeschäftsführer Michael Andritzky. Das Ministerium befürchte in Einzelfällen eine Unterschreitung des Mindestlohns durch eine vereinbarte Pauschale für Umkleidezeiten, erklärte Andritzky. Das sei aber „ausdrücklich im Tarifvertrag ausgeschlossen worden“. Die Gründe des Ministeriums „überzeugen daher nicht“.
In dem Mindestlohntarifvertrag hatten die Tarifparteien vereinbart, dass der Mindestlohn von 8,75 Euro auf 9,00 Euro pro Stunde angehoben werden soll. Alle Arbeitnehmer sollten zudem eine monatliche Pauschale von 30 Euro erhalten, um ihre Umkleidezeiten zu vergüten.