Deutschklassen und Co: Was es im neuen Schuljahr Neues gibt
Mit den Deutschförderklassen wird im Herbst gestartet. Und die Regelungen für Schulschwänzen werden verschärft.
Wien –Im neuen Schuljahr gibt es Neuerungen: Mit Deutschförderklassen wird gestartet. Zudem soll durch eine gesetzliche Neuregelung das Schulschwänzen eingedämmt werden. Bestimmungen zum Ausbau der Schulautonomie treten in Kraft.
Österreichweit sind rund 700 Deutschklassen vorgesehen. In diese kommen Kinder, die dem Unterricht wegen sprachlicher Probleme nicht ausreichend folgen können, deshalb als außerordentliche Schüler eingestuft worden sind. Dort wird in 15 bis 20 Wochenstunden nach eigenem Lehrplan Deutsch unterrichtet – für Gegenstände wie Zeichnen, Musik und Turnen werden die Kinder aber altersgemäß den Regelklassen zugeteilt. Einschränkung: Die Klassen werden erst ab acht Schülern pro Standort eingerichtet. Besuchen müssen sie außerdem nur jene Kinder, die in der ersten Schulstufe aufgenommen worden sind, oder gerade in Österreich angekommene Quereinsteiger in das Schulsystem.
Nach jedem Semester sollen die Sprachfortschritte überprüft werden. Bei entsprechender Verbesserung können die Kinder in die Regelklassen wechseln. Dort erhalten sie im Regelfall sechs Stunden pro Woche parallel zum Unterricht Hilfe via Deutschförderkurs.
Noch wird das Modell nicht vollständig umgesetzt: Über die Zuweisung in eine Deutschklasse soll mittels eines einheitlichen standardisierten Tests entschieden werden. Da dieser noch nicht vorliegt, haben für dieses Schuljahr (wie bisher) die Direktoren eingestuft.
Im Schuljahr 2018/19 muss auch noch nicht nach dem Lehrplan für die Deutschklassen unterrichtet werden. Der Test über die Sprachfortschritte ist ebenfalls noch nicht fertig.
Verschärft werden die Regelungen für Schulschwänzen. Ab dem neuen Schuljahr wird ein Verfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingeleitet, sobald ein Schüler im Laufe der neunjährigen Schulpflicht den vierten (vollen) Tag ungerechtfertigt der Schule fernbleibt – wobei diese Tage nicht aufeinanderfolgen müssen. Außerdem wird eine Mindeststrafe von 110 Euro eingeführt, das Verfahren zur Verhängung von Strafen wird vereinfacht. Darüber hinaus können bei geringfügigeren Schulpflichtverletzungen Schulleitung und Lehrer „Sofortmaßnahmen“ setzen, etwa verwarnen.
In Kraft tritt außerdem das 2017 beschlossene Schulautonomie-Paket. Schulen können sich zu „Clustern“ zusammenschließen; es soll ihnen auch möglich sein, Gruppengrößen flexibler zu handhaben.
Klassenschülermindest- wie -höchstzahlen bzw. Teilungsziffern fallen weg. Und: Die Direktoren können sich – eingeschränkt – „ihre“ Lehrer aussuchen. Der Abschluss des Dienstvertrags obliegt allerdings weiter den Schulbehörden.
Nach einem Pilotversuch im Vorjahr gibt es in der AHS-Unterstufe und der „Neuen Mittelschule“ die verbindliche Übung „Digitale Grundbildung“ mit zwei bis vier Wochenstunden (über die gesamten vier Jahre gerechnet).
Erstmals im Jänner und Februar zum Einsatz kommt bei der Schuleinschreibung für die Volksschule ein österreichweit einheitlicher, verbindlicher Kriterienkatalog. Ziel ist die Standardisierung der Feststellung der Schulreife anhand von kognitiven, sprachlichen, körperlichen sowie sozialen Kriterien. Überprüft werden etwa Feinmotorik, zahlenbezogenes Vorwissen oder Konzentrationsfähigkeit. (APA, TT)