Ukraine reichte neue Menschenrechts-Klage gegen Russland ein

Straßburg/Kiew (APA/AFP) - Wegen der Inhaftierung und strafrechtlichen Verfolgung von ukrainischen Staatsbürgern in Russland hat die Ukraine...

Straßburg/Kiew (APA/AFP) - Wegen der Inhaftierung und strafrechtlichen Verfolgung von ukrainischen Staatsbürgern in Russland hat die Ukraine vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine neue Staatenklage eingereicht. Sie wirft der russischen Regierung vor, die Betroffenen willkürlich verhaftet zu haben.

Einige Ukrainer seien zudem aus politischen Gründen verurteilt worden - unter anderem wegen der Zugehörigkeit zu einer in Russland verbotenen Organisation oder wegen Aufwiegelung zu Hass und Gewalt.

In ihrer Klage wirft die Ukraine Russland eine ganze Reihe von Menschenrechtsverletzungen vor - unter anderem Verstöße gegen das Folterverbot sowie die Grundrechte auf einen fairen Prozess, auf Schutz des Privatlebens sowie auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Nach Angaben des beim Europarat angesiedelten Straßburger Gerichtshofs sind damit nun vier Staatenklagen der Ukraine gegen Russland anhängig. Drei andere wurden im Mai an die Große Kammer des EGMR verwiesen, die besonders wichtige Fälle prüft. In diesen Klagen geht es um mögliche massive Menschenrechtsverletzungen auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim und in dem von pro-russischen Rebellen kontrollierten Osten der Ukraine.

Die Rede ist von willkürlichen Inhaftierungen, Folter, Einschüchterung und Verschleppungen. Als Opfer nennt Kiew unter anderen Krim-Bewohner, die nicht auf ihre ukrainische Staatsangehörigkeit verzichten wollten, Journalisten sowie Krim-Tataren.

Klagen eines Staates gegen einen anderen sind vor dem Gerichtshof für Menschenrechte selten. Noch anhängig ist in Straßburg eine Staatenklage Georgiens gegen Russland. Dabei geht es um schwere Menschenrechtsverletzungen in den abtrünnigen georgischen Regionen Südossetien und Abchasien, die sich im Sommer 2008 mit russischer Hilfe weiter von Georgien lossagten.

Dem Gerichtshof liegen außerdem noch rund 4.000 Beschwerden von ukrainischen Bürgern vor, die ebenfalls Menschenrechtsverletzungen auf der annektierten Krim sowie im Osten des Landes betreffen. Wann die Urteile gefällt werden, ist einem Sprecher zufolge noch ungewiss.

Russland und die Ukraine sind Mitgliedstaaten des Europaparts und haben als solche die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Damit verpflichteten sie sich, die Urteile und Anweisungen des Straßburger Gerichts zu befolgen.

~ WEB http://www.echr.coe.int/ ~ APA352 2018-08-27/16:58