Buben als Opfer 2 - Für Verteidiger stand Aussage gegen Aussage

Korneuburg (APA) - „Es steht Aussage gegen Aussage“, betonte Verteidiger Roland Friis im Hinblick auf den Hauptbelastungszeugen. Laut seinem...

Korneuburg (APA) - „Es steht Aussage gegen Aussage“, betonte Verteidiger Roland Friis im Hinblick auf den Hauptbelastungszeugen. Laut seinem Mandanten würden die Vorwürfe so nicht stimmen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Angaben eines Teenagers - von dem die eigene Mutter gesagt habe, er hätte ständig gelogen, seit er acht war - mehr wiegen sollten.

„Richtig“ an den Ausführungen der Staatsanwältin sei, dass sich der Angeklagte für Kinder und Jugendliche engagierte, mit ihnen u.a. Aufgaben machte und Fußball spielte. Er habe jedoch nicht gewusst, dass manche Eltern mit dem Aufenthalt ihrer Söhne in der Wohnung nicht einverstanden waren, führte Friis aus und räumte ein, dass es den Nachbarn wohl manchmal zu laut geworden sei. Dass sein Mandant nackt durch die Räume ging, sei aber eine Übertreibung, sondern allenfalls passiert, wenn dieser aus der Dusche zum Telefon lief.

„Richtig“ sei auch, dass der 14-Jährige „schwierig“ geworden sei. Der Verteidiger warf die Frage auf, warum denn ein Missbrauchter durch Jahre hindurch weiterhin freiwillig regelmäßig dorthin gehen sollte. Vielmehr habe der Bursch zu keinem Zeitpunkt Angst vor dem Angeklagten gehabt und wollte sogar dauerhaft bei ihm einziehen. Als ihm das verwehrt wurde, sei der Jugendliche wütend gewesen. In der Drohung per SMS, der Polizei alles zu sagen, sei es um andere Dinge gegangen - wie etwa, dass der Angeklagte im Auto mehr Personen transportiert hatte als erlaubt. Als die Polizei dann an den Aussagen des Burschen in Richtung Missbrauch interessiert war, seien damit die ursprünglichen Vorwürfe gegen den 14-Jährigen vom Tisch gewesen.

Der HTL-Absolvent mit abgeschlossenem Studium, Computerfachmann, war nach eigenen Angaben selbstständig u.a. als Berater tätig. Seit 2005 hielten sich regelmäßig Burschen - in Gruppen von drei bis fünf - in seiner Genossenschaftswohnung auf, in verschwindender Zahl waren Mädchen dabei.

Auf die Richterfrage, was denn den Reiz ausmache, als Erwachsener permanent mit Jugendlichen „abzuhängen“, meinte der Angeklagte, er helfe Menschen gern und es mache ihm Freude, Jugendliche auf ihrem Lebensweg zu begleiten. Er sei überzeugt, dass das positive Auswirkungen habe. Es sei zugegangen wie in einem Jugendzentrum: es wurde Computer gespielt, getratscht, auch geraucht und gegessen. „Wenn man Ihnen so zuhört: Sie sind ja die Güte in Person, opfern ihr ganzes Leben für die Jugendlichen“, meinte der Richter.

Der Angeklagte wies zurück, am Sportplatz gezielt Buben kennengelernt zu haben. „Die Jugendlichen wollten zu mir kommen“, betonte er und dementierte jegliche sexuelle Komponente etwa bei den „Kampfspielen“. Der Richter fragte sich „vorurteilsfrei“, was einen über 30-Jährigen an Raufereien mit Minderjährigen interessiere, und der beisitzende Richter bezweifelte das Fehlen einer sexuellen Komponente, wenn man „einen Burschen auf den Schoß zieht“. Von seiner Homosexualität, die er mit erwachsenen Partnern lebe, habe er mit Sicherheit niemandem erzählt, beteuerte der Beschuldigte. Warum ihn der heute 15-Jährige derart belaste, wisse er nicht bzw. vermutete als Grund, dass der Bursch nicht zu ihm ziehen durfte.