BVT - Kickl verwies auf Rechtslage im Fall von Hausdurchsuchungen
Wien (APA) - Zu der Feststellung des Oberlandesgerichts Wien zur Unzulässigkeit der Durchsuchung von sechs BVT-Büroarbeitsplätzen sowie drei...
Wien (APA) - Zu der Feststellung des Oberlandesgerichts Wien zur Unzulässigkeit der Durchsuchung von sechs BVT-Büroarbeitsplätzen sowie dreier Privatwohnungen von BVT-Mitarbeitern betonte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am Dienstag, dass die Federführung hier bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) liege. Ohne den genauen Inhalt des Spruchs zu kennen, verwies Kickl auf die Rechtslage.
Nachdem sich der OLG-Spruch mit der WKStA auseinandersetze, dann wären wohl dort Fehler begangen worden, falls die von dieser verordneten Hausdurchsuchungen nicht rechtmäßig seien, so der Innenminister am Rande einer Pressekonferenz. Er sage aber nichts zu etwas, wo er die Details nicht kenne. Zu Fragen von Journalisten über die Rolle des Innenministeriums in der Causa sagte Kickl weiter, dass es hier gelte die österreichische Rechtslage zur Kenntnis zu nehmen, die davon ausgehe, dass eine Hausdurchsuchung nur durch eine Anordnung der Justiz zustande komme.
Solle dass Innenministerium denn in Zukunft, wenn die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung anordnet, nicht mehr mitmachen?, fragte sich Kickl rhetorisch selbst. Ohne Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei könne eine solche natürlich nicht durchgeführt werden. Die Federführung im gesamten Verfahren liege aber bei der Staatsanwaltschaft, selbstverständlich in Absprache mit den zuständigen Journalrichtern, schloss Kickl. Eine Frage dahin gehend, wie er die BVT-Causa insgesamt bewerte, nachdem bereits drei Suspendierungen rund um die Ermittlungen im BVT vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurden, beantwortete Kickl nicht.