USA: UNO-Gericht für Iran-Sanktionen nicht zuständig
Den Haag (APA/dpa) - Die USA bestreiten die Zuständigkeit des höchsten UNO-Gerichts im Streit mit Teheran um die neuen US-Sanktionen gegen d...
Den Haag (APA/dpa) - Die USA bestreiten die Zuständigkeit des höchsten UNO-Gerichts im Streit mit Teheran um die neuen US-Sanktionen gegen den Iran. „Dieses Gericht ist nicht zuständig“, sagte Jennifer Newstead, die Anwältin des US-Außenministeriums, am Dienstag vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag.
Es gehe - anders als von der iranischen Seite behauptet - nicht um irgendwelche angeblichen Verstöße gegen ein Freundschaftsabkommen aus dem Jahr 1955 zwischen dem damaligen Persien und den USA. Tatsächlich gehe der Streit mit Teheran um das sogenannte Atomabkommen von 2015. Dieses Abkommen, in dem der Iran auf den Ausbau seiner kerntechnischen Fähigkeiten im Gegenzug für eine Aufhebung westlicher Wirtschaftssanktionen verzichtete, sehe aber ausdrücklich keine Zuständigkeit des UNO-Gerichts, sondern einen anderen Schlichtungsmechanismus vor.
„Die USA beabsichtigen, rechtmäßig und aus gutem Grund starken Druck auf die iranische Führung auszuüben, damit diese ihr Verhalten ändert“, sagte Newstead. Zugleich beschuldigte sie den Iran, seit Jahren gegen UNO-Resolutionen zu verstoßen und den Terrorismus zu unterstützen.
Der Iran hat wegen der neuen US-Sanktionen beim IGH eine einstweilige Verfügung beantragt, mit der ein Verstoß der USA gegen das 63 Jahre alte Freundschaftsabkommen festgestellt werden soll. Die Sanktionen sollten sofort aufgehoben werden.
~ WEB http://www.icj-cij.org/ ~ APA244 2018-08-28/12:23