Innenpolitik

Causa BVT: „Ermittlungsdruck“ ist denkbar

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ist ressortverantwortlich für das Bundesamt für Verfassungsschutz.
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Die Hausdurchsuchungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz waren großteils nicht verhältnismäßig. Justizminister Moser (ÖVP) kündigte eine Prüfung der Causa an.

Von Cornelia Ritzer

Wien — Sieben schriftliche Beschwerden gab es zur umstrittenen Hausdurchsuchung, die im Februar beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und in Wohnungen von BVT-Mitarbeitern durchgeführt wurde. Gestern entschied das Oberlandesgericht Wien (OLG) in der Caus­a: Sowohl die Razzia in der Behörd­e als auch die Hausdurchsuchungen in drei von vier Wohnungen seien nicht verhältnismäßig gewesen. Nur bei der Durchsuchung der Privatwohnung eines Referatsleiters sah das Oberlandesgericht eine ausreichende Verdachtslage, dass der Betroffene rechtswidrig gespeicherte Daten dort aufbewahrt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaats­anwaltschaft (WKStA), die um die Hausdurchsuchungen angesucht hat, hätte sich die Beweismittel im Weg der Amtshilfe beschaffen können, urteilte das OLG.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), in dessen Ressort­verantwortung das BVT fällt, verwies auf die Zuständigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Sollten Fehler passiert sein, dann bei der Justizbehörde. Auch Hans-Jörg Jenewein, FPÖ-Fraktionsvorsitzender im BVT-U-Ausschuss, schob die Verantwortung ins Justizministerium. Eine Hausdurchsuchung könne nur auf Anordnung der Justiz zustande kommen.

Dass die FPÖ die Verantwortung für das Debakel in sein Ministerium schiebt, wollte Justizminister Josef Moser (ÖVP) bei einer Presse­konferenz in Alpbach nicht näher kommentieren. Moser kündigte eine umfassende Prüfung der Causa durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg an. Dabei werde aber auch geprüft, ob es „Ermittlungsdruck" aus dem Innenministerium auf die Staatsanwaltschaft gab.

Nicht Thema der Beschwerden ans Oberlandesgericht war die vielfach kritisierte Vorgangsweise während der Razzia. So hatte — ungewöhnlicherweise — die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) die Durchsuchungen begleitet. Besonders pikant ist, dass der Leiter der Einsatzgruppe, Wolfgang Preiszler, ein FPÖ-Gemeinderat ist. Auch gab es den Vorwurf, dass sachfremd­e Beweismittel über Ermittlungen in der rechtsradikalen Szene mitgenommen worden wären.

Die Korruptionsstaats­anwaltschaft nahm das Urteil zur Kenntnis und wird nun prüfen, „welche unmittelbaren Auswirkungen" mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts einhergehen. Die Frage ist, wie mit den beschlagnahmten Unterlagen und Daten umzugehen ist, die bei den Hausdurchsuchungen gewonnen wurden. Das OLG wies auf eine OGH-Entscheidung hin, wonach diese Beweismittel nicht vernichtet werden müssen. Ob sie verwertet werden, wäre erst in einer Hauptverhandlung zu entscheiden — und dagegen wäre dann ein Rechtsmittel möglich.

Dass es zu einer Hauptverhandlung kommt, ist durchaus möglich. Denn die Korruptionsstaatsanwaltschaft ließ in ihrer Aussendung außer­dem wissen, dass sich der „ursprünglich angenommene Tatverdacht gegen einzelne Beschuldigte deutlich manifestiert hat" — und die Ergebnisse nun in weiteren Verfahren ausgewertet und geprüft werden. Das Verfahren läuft gegen insgesamt acht Beschuldigte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches und unterschiedlicher Korruptionsdelikte. Konkret geht es um das Kopieren und Speichern von eigentlich zu löschenden Daten bzw. unter­lassene diesbezügliche Anweisungen sowie die Weiter­gabe in Österreich hergestellter nordkoreanischer Reisepass-Rohlinge an Südkorea.

Chronik der BVT-Affäre

Im Sommer 2017 nimmt die BVT-Affäre ihren Anfang: In einem anonymen 39-Seiten-Papier an Staatsanwälte, Politiker und Medie­n wird BVT-Beamten vorgeworfen, dass drei bei der Österreichischen Staatsdruckerei hergestellte nordkoreanische Pässe an Südkorea übergeben wurden. Außerdem soll das BVT unrechtmäßig Daten gespeichert haben. 27. Februar 2018: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ordnet eine Hausdurchsuchung im BVT und in vier Wohnungen an. Auftrag: die Sicherstellung von Unterlagen und Daten. Um 22.30 Uhr bewilligt ein Journalrichter des Landesgerichts für Strafsachen die Hausdurch­suchungen. 28. Februar 2018: Die Razzien werden von der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) durchgeführt. 3. März 2018: Informationen über die Razzia werden öffentlich, ebenso, dass einige BVT-Mitarbeiter suspendiert wurden. Unter den Beschuldigten ist auch Verfassungsschutz-Chef Peter Gridling. Er geht in Urlaub. Gridling wurde suspendiert, das Bundesverwaltungsgericht hat die Suspendierung aufgehoben.