BVT - Moser kündigt Prüfung durch Staatsanwaltschaft Korneuburg an
Alpbach (APA) - Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat nach der Entscheidung des Oberlandesgericht Wien in der Affäre um das Bundesamt für Ver...
Alpbach (APA) - Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat nach der Entscheidung des Oberlandesgericht Wien in der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) eine umfassende Prüfung der Causa durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg angekündigt. Darüber hinaus plant Moser eine Änderung des Strafrechtsgesetzes und kritisiert das Vorgehen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Von der Entscheidung des Oberlandesgerichts, wonach die Hausdurchsuchungen im BVT sowie in mehreren Privatwohnungen von BVT-Mitarbeitern größtenteils unzulässig und nicht verhältnismäßig waren, zeigte sich Moser bei einem Pressekonferenz in Alpbach nicht wirklich überrascht. Bei Ermittlungen gegen bedeutende Einrichtungen der Republik sollen Oberstaatsanwaltschaft, Fachaufsicht und Justizminister künftig früher informiert und eingebunden werden, hatte der Minister bereits entsprechende Maßnahmen parat. Einen Vorschlag dazu habe sein Ministerium schon ausgearbeitet.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg „wird die gesamten Abläufe in jede Richtung überprüfen“, erklärte Moser weiters. Dass Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Verantwortung für das Debakel bei der Justiz sieht, wollte der Justizminister nicht näher kommentieren. Moser kündigte zum einen eine „Beleuchtung der Entscheidungsstrukturen“ in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an und betonte zugleich, dass man genau prüfen werde, welchen „Ermittlungsdruck“ es aus dem Innenministerium auf die Staatsanwaltschaft gab.
Für die bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Unterlagen und Daten gibt es übrigens kein Verwertungsverbot, auch wenn das Oberlandesgericht entschieden hat, dass die Hausdurchsuchungen nicht rechtens waren. Das Erstgericht entscheide im Falle einer Verhandlung über die Verwendung der Beweismittel, so Moser. Auch der BVT-Untersuchungsausschuss im Parlament, der nächste Woche seine Arbeit aufnimmt, darf die ihm übermittelten Unterlagen aus den Hausdurchsuchungen verwenden.