BVT - Moser 2 - Kontrollinstanzen „bewusst ausgeschlossen“

Alpbach (APA) - Verärgert zeigte sich Justizminister Josef Moser über die mangelnde Einbindung von Oberstaatsanwaltschaft und Justizminister...

Alpbach (APA) - Verärgert zeigte sich Justizminister Josef Moser über die mangelnde Einbindung von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium rund um die Hausdurchsuchungen beim BVT. Übergeordnete Kontrollinstanzen wurden von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft „bewusst ausgeschlossen“, sagte Moser, der zugleich einräumte, dass dies laut Staatsanwaltschaftsgesetz so vorgesehen sei.

Die dahin gehenden Änderungen seien 2015 beschlossen worden, um mögliche politische Interventionen an der Wurzel zu unterbinden, erklärte Moser. Dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft weder die Oberstaatsanwaltschaft, noch die Fachaufsicht und Justiz-Generalsekretär Christian Pilnacek und auch nicht den Justizminister über bevorstehenden Ermittlungen und Hausdurchsuchungen informiert hatte, stößt Moser dennoch sauer auf.

Nachdem die Anzeigen gegen die BVT-Mitarbeiter vom Generalsekretär des Innenministeriums, Peter Goldgruber, gekommen waren und das Kabinett von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) Zeugen vermittelt hatte, hätte aus Gründen der „Waffengleichheit“ auch der Generalsekretär des Justizministeriums, die Fachaufsicht und die Oberstaatsanwaltschaft informiert werden müssen.

Wenn das „Pendant“ des Innenministeriums das einbringt, könnte man an und für sich erwarten, dass darüber der Generalsekretär des Justizministeriums informiert wird. Das sei auch der Grund gewesen, warum Pilnacek darauf hingewiesen habe, „dass er das persönlich als Schweinerei erachtet“, meinte Moser.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg - die Behörde kümmert sich bereits um die Anzeigen gegen Goldgruber in der Causa - werde jedenfalls die Entscheidungsstrukturen in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft prüfen. Dann werde man auch sehen, ob dort organisatorische Änderungen erforderlich sind, schloss Moser Konsequenzen nicht aus. Auch die Rolle des Innenministeriums werde dabei beleuchtet. „Wie hat der Ermittlungsdruck ausgeschaut, in welcher Situation hat sich die ermittelnde Staatsanwältin gesehen.“ Wer letztlich die Verantwortung für das Debakel trägt, traut sich Moser nicht einzuschätzen.

Seit Einbindung des Justizministeriums habe es jedenfalls zahlreiche Dienstbesprechungen zwischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie den übergeordneten Kontrollinstanzen gegeben. Es lägen inzwischen über 50 Berichte in der Causa vor. Zudem wurde der Weisenrat im Justizministerium eingebunden. Der Staatsanwaltschaft wurde aufgetragen, besonderes Augenmerk auf die Sensibilität der beschlagnahmten Daten zu legen und größte Sorgfalt walten zu lassen.

Bei künftigen Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft über bedeutende Einrichtungen der Republik wünscht sich Moser eine frühere Berichtspflicht an die höheren Instanzen der Justiz. Zwischen Staatsanwaltschaft und Journalrichter soll es in ähnlich gelagerten Fällen - außer bei absoluter Gefahr in Verzug - nur mehr schriftliche und keine fernmündliche Kommunikation geben, und die Beweisaufnahme soll in Zukunft im Einvernehmen mit der Oberstaatsanwaltschaft beantragt werden. Der Minister soll natürlich weiterhin nicht Einfluss auf Ermittlungen nehmen, versicherte Moser.