Buben als Opfer 3 - Prozess gegen 38-Jährigen vertagt

Korneuburg (APA) - Im Prozess gegen einen 38-Jährigen wegen Missbrauchs Minderjähriger sind am Landesgericht Korneuburg am Nachmittag einige...

Korneuburg (APA) - Im Prozess gegen einen 38-Jährigen wegen Missbrauchs Minderjähriger sind am Landesgericht Korneuburg am Nachmittag einige Zeugen befragt wurden, ehe den Schöffen unter Ausschluss der Öffentlichkeit die kontradiktorischen Vernehmungen der Zeugen bzw. Opfer nahegebracht wurden. Dann wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt, weil u.a. die Verteidigung die Ladung weiterer Zeugen beantragte.

Eine Pädagogin der NMS hatte den Angeklagten vom Sehen - u.a. von einer Stadtratssitzung - gekannt. Dass er Burschen von der Schule abholte, habe sie nie selbst beobachtet, sagte die Frau im Zeugenstand. Eine Mutter habe ihr in einer Sprechstunde erzählt, dass ihr Sohn fallweise „abhaue“ und bei dem Beschuldigten übernachte.

Die Mutter des heute 15-Jährigen, der den Angeklagten im Alter von acht Jahren kennengelernt hatte, schilderte auf Richterbefragung ihre wachsende Besorgnis. Sie hatte bei der Polizei Abgängigkeitsanzeige erstattet und auch das Jugendamt eingeschaltet. Dessen Stiefvater kam das Ganze von Beginn an dubios vor, sagte er aus. Als er einmal anläutete, um mit dem 38-Jährigen zu reden, wurde ihm nicht geöffnet. Die Situation sei bedrohlich gewesen, meinte der Beschuldigte dazu. Nicht friktionsfrei war auch das Verhältnis zu einer Nachbarin. Diese war, abgesehen von den Störungen durch Lärm und Nikotin, auch besorgt um ihren eigenen Sohn.

In weiteren Aussagen von „Gästen“ des Ex-Lokalpolitikers wurde deutlich, dass zwar der Angeklagte als „nett“ beschrieben wurde, im Nachhinein aber doch so manche Situation als „seltsam“ und nahe an der Grenzüberschreitung empfunden wurde. Die eigenen Angaben zufolge zwei Jahre lang beste Schulfreundin des 15-Jährigen wurde mit kontroversiellen Angaben gegenüber der Polizei konfrontiert. Demnach hatte sie - wie auch ein anderer Freund - angegeben, dass der Angeklagte „schwul rüberkomme“. Eine besondere körperliche Nähe ihres Schulfreundes zum 38-Jährigen fiel ihr nicht auf, meinte sie heute - und ließ damit aufhorchen, dass der 15-Jährige vor drei Monaten - also als der Angeklagte bereits inhaftiert war - angeblich drei Leuten erzählt hätte, alle Vorwürfe nur erfunden zu haben.

Vertreterinnen des Jugendamtes in Wien-Donaustadt und der Bezirkshauptmannschaft berichteten von ihren Kontakten in der Causa. So wurde dem Beschuldigten im vergangenen Sommer mitgeteilt, dass er Minderjährige ohne Zustimmung von deren Eltern nicht bei sich übernachten lassen dürfe. Nachdem der 15-Jährige im September 2017 erneut nicht von der Schule heimkam, wurde der Beschuldigte abgemahnt.

Als letzter wurde am Dienstag ein Zeuge befragt, der zuvor bereits geraume Zeit bei der Verhandlung anwesend gewesen war. Er gab an, vom 15-Jährigen gehört zu haben, dass dieser alles nur erfunden hätte, weil er nicht zum Angeklagten ziehen durfte. Der Zeuge musste sich neben Vorhalten früherer Aussagen die Frage vorwerfen lassen, warum er damit nicht sofort herausrückte. Er habe ja keinen Beweis, meinte er.

Die Staatsanwältin beantragte ein psychologisches Gutachten zur Traumatisierung des Jugendlichen, der Verteidiger über dessen gesamte Persönlichkeit. Ein weiterer Termin dürfte frühestens Mitte Oktober stattfinden.