BVT-Affäre

BVT-Affäre trübt türkis-blaues Sommerwetter

Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).
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Der blaue Klubobmann Rosenkranz wirft dem schwarzen Justizminister Moser vor, sich in der BVT-Affäre „abzuputzen“. Die Opposition beantragte indes zum dritten Mal eine Nationalratssondersitzung zur Causa – und will einen Misstrauensantrag gegen Innenminister Kickl (FPÖ) einbringen.

Wien – Die Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) erhitzt am Ende des Sommers noch einmal die politischen Gemüter. Die Opposition beruft zum wiederholten Male einen Sondersitzung des Nationalrats ein. Auch innerhalb der türkis-blauen Koalition sorgt die Causa für erste Misstöne.

Grund für die Aufregung ist ein Urteil des Oberlandesgerichts, das den Beschwerden von Mitarbeitern gegen die BVT-Hausdurchsuchungen Anfang des Jahres recht gegeben hatte. Die Durchsuchung der BVT-Zentrale sei „unverhältnismäßig“ gewesen. Die Ermittler hätten sich die nötigen Unterlagen nicht mittels Razzia, sondern auf dem Weg der Amtshilfe besorgen müssen, urteilte das Gericht am Dienstag.

Justizminister Josef Moser (ÖVP) kritisierte daraufhin das Innenministerium dafür, dass er und sein Kabinett von den bevorstehenden Hausdurchsuchungen nicht informiert worden waren. Die FPÖ warf ihm wiederum vor, „sich abzuputzen“. Moser habe sich vom „Oppositionsvirus einer angeblichen Einflussnahme in das Justizressort durch Innenminister Herbert Kickl“ schon anstecken lassen, meinte am Mittwoch der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz.

Opposition sieht Kickl als „Drahtzieher“

Die Opposition machte eindeutig Innenminister Kickl als „Hautverantwortlichen und Drahtzieher“ des überschießenden Vorgehens bei den Razzien im BVT und in Privatwohnungen von BVT-Mitarbeitern aus. SPÖ, NEOS und die Liste Pilz berufen deswegen die bereits dritte Nationalratssondersitzung zu diesem Thema ein. Jan Krainer (SPÖ) bezeichnete Kickl als den „gefährlichsten Innenminister der Zweiten Republik“.

Stephanie Krisper von den NEOS kritisierte die zuständige Staatsanwältin als „willfährig“. Sie habe sich vom Innenministerium „unter Druck setzen lassen“. Kritik an der Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte am Dienstag auch Justizminister Moser geübt und Konsequenzen angekündigt. Die Staatsanwälte-Vereinigung reagierte darauf verschnupft. Dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft künftig vor Razzien wieder die Oberstaatsanwaltschaft informieren muss, wäre ein Rückschritt, vor allem bei der Bekämpfung internationaler Korruption.

Sowohl SPÖ-Chef Christian Kern als auch NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger forderten Kickls Rücktritt. „Einer der Nachrichtendienste Österreichs ist kaputt. Das Vertrauen in einen Innenminister, der so dermaßen Unsicherheit schafft, ist nicht gegeben“, sagte Meinl-Reisinger. Kern nahm auch Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in die Pflicht und befand dessen „dröhnendes Schweigen für nicht angemessen“.

Goldgruber bestreitet Vorwürfe

Der Generalsekretär im Innenministerium, Peter Goldgruber, bestritt indes die Vorwürfe, er habe vor den Hausdurchsuchungen Druck auf die Staatsanwaltschaft ausgeübt. Auch die Darstellung, er habe den Auftrag gehabt, im Innenministerium „aufzuräumen“, weil es „korrupt wie nie“ sei, wies er am Mittwoch in einer Aussendung zurück. „Wenn Amtsträger, insbesondere Polizeiorgane, im Zuge ihrer Tätigkeit von strafbaren Handlungen Kenntnis erlangen, sind diese dazu verpflichtet, das den Strafverfolgungsbehörden zu melden“, so Goldgruber.

Die von Justizminister Moser angekündigte Prüfung der Hausdurchsuchungen stößt derweil auf Verwunderung bei der Staatsanwälte-Vereinigung. „Es ist für mich ein unüblicher Vorgang, dass über die Medien ausgerichtet wird, dass Überprüfungen stattfinden“, sagte deren Präsidentin Cornelia Koller am Mittwoch im Ö1-“Mittagsjournal“. Dass Überprüfungen generell stattfinden, wie es nun durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg geschehen soll, ist für Koller hingegen keine Besonderheit. (TT.com, APA)

OLG-Urteil zur Causa BVT

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte am Dienstag in der Caus­a BVT geurteilt, sowohl die Razzia in der Behörd­e als auch die Hausdurchsuchungen in drei von vier Wohnungen von BVT-Mitarbeitern im vergangenen Februar seien nicht verhältnismäßig gewesen. Nur bei der Durchsuchung der Privatwohnung eines Referatsleiters sah das Oberlandesgericht eine ausreichende Verdachtslage, dass der Betroffene rechtswidrig gespeicherte Daten dort aufbewahrt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaats­anwaltschaft (WKStA), die um die Hausdurchsuchungen angesucht hat, hätte sich die Beweismittel im Weg der Amtshilfe beschaffen können, urteilte das OLG.