Landespolitik

Lob und Tadel der Opposition für Tratter

Heiß-kalt bekam es gestern Raumordnungs-Landesrat Johannes Tratter (VP) von Seiten der Opposition. Wie berichtet, meint Tratter, durch ein e...

Heiß-kalt bekam es gestern Raumordnungs-Landesrat Johannes Tratter (VP) von Seiten der Opposition. Wie berichtet, meint Tratter, durch ein entrümpeltes Mietrecht mehr leerstehende Wohnungen in Innsbruck mobilisieren zu können, als die kritisierte Leerstandserhebung je dazu in der Lage wäre. Hierfür will Tratter die Zuständigkeit für das Mietrechtsgesetz vom Bund auf die Länder transferieren.

Lob hierfür kam gestern von der FPÖ. „Tratters Lösungsansatz über das Mietrecht ist schon eher zielführend als die Leerstandserhebung von Palfrader“, meint Wohnbausprecherin Evelyn Achhorner. Jedoch gelte es zunächst die von der schwarz-blauen Bundesregierung geplante Novelle des Mietrechtsgesetzes abzuwarten. Für die FP-Landtagsabgeordnete war und ist es ein Fehler, dass in der Landeshauptstadt über die vergangenen Jahre viele neue Studienplätze geschaffen wurden, ohne gleichzeitig aber auch für ausreichend Studienplätze zu sorgen.

Tadel muss Tratter indes von der Liste Fritz einstecken. „In seiner Amtszeit hat er die Leerstandserhebung abgeblockt und schlechtgeredet. Weil sich der Landtag jetzt zu einem Beschluss durchgerungen hat und Landesrätin Palfrader die Erhebung in Angriff nehmen will, arbeitet Tratter mit seinen Mitteln dagegen“, ärgert sich LA Markus Sint. Die Forderung nach einem unkomplizierten und verländerten Mietrecht sei „ein Luftschloss“ und ein „Ablenkungsmanöver“ Tratters: „Obwohl er in den vergangenen Jahren für Raumordnung, Wohnbauförderung und Gemeinden zuständig war, hat er in Sachen bezahlbares Wohnen nichts weitergebracht“, sagt Sint.

Einig sind sich FPÖ und Liste Fritz, dass in der ÖVP in Sachen Raumordnung innerparteilich derzeit nicht alle auf Linie seien. Vielmehr schwebe hinter all dem ein politischer Dauerkonflikt zwischen Palfrader und Tratter.

Dass ständig neue Gründ­e gegen eine Leerstands­erhebung ins Treffen geführt werden, findet Sint kurios. Ein erster Schritt sei leicht durch das Zentrale Melde­register durchzuführen. Auch stünden die gemeinnützigen bzw. öffentlichen Bauträger geradezu in der Pflicht, eine Leerstandsinformation an Eigentümer bzw. Behörden abzugeben. (mami, TT)

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