Mindestsicherung - Hartinger-Klein führt Gespräch mit Ländern
Wien (APA) - Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) führt derzeit Gespräche mit den Ländern über die geplante neue Mindestsicherung. Z...
Wien (APA) - Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) führt derzeit Gespräche mit den Ländern über die geplante neue Mindestsicherung. Ziel ist es, im Herbst ein sogenanntes Grundsatzgesetz zu beschließen, das den Ländern einen relativ engen Rahmen vorgibt, ihnen in der Ausführung aber einen gewissen Spielraum lässt.
Am gestrigen Mittwoch hat Hartinger-Klein dazu die Sozial-Landesräte aus Wien, Salzburg, Vorarlberg und Oberösterreich zu Gesprächen empfangen, die Steiermark war schon vorige Woche an der Reihe. Die Landesräte der vier übrigen Bundesländern kommen noch in den nächsten Wochen dran.
Die Sozialministerin zeigte sich mit den bisherigen Gesprächen zufrieden. Sie betonte, dass es ihr wichtig sei, das System der Mindestsicherung einheitlich zu regeln. Eine funktionierende Gesprächsbasis mit den Ländern sei ihr daher besonders wichtig. In der alten rot-schwarzen Koalition ist es dem damaligen Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) nicht gelungen, für die ausgelaufene 15a-Vereinbarung mit den Ländern eine Nachfolgeregelung zu finden. Die jetzige türkis-blaue Regierung will nun den Weg über ein Grundsatzgesetz gehen.
Ziel dabei sei es, „die Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt sicherzustellen, um so zu gewährleisten, dass Österreichs wertvolles und solidarisches Sozialsystem erhalten bleibt“, erklärte Hartinger-Klein in einer Aussendung. Der hohe Anteil an bezugsberechtigten Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten zeige, wie wichtig es sei, diese möglichst schnell in Beschäftigung zu bringen, um das Sozialbudget zu entlasten.
Zufrieden zeigte sich auch der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ), der von einem „konstruktiven“ Gespräch mit Hartinger-Klein sprach. Er wünschte sich sogar, dass mit allen anderen Ressorts der Bundesregierung derartige Gespräch stattfinden könnten. Inhaltlich sah er jedoch kaum Fortschritte. Bis zu einem befriedigenden Entwurf einer österreichweiten Regelung der Mindestsicherung sei es „noch ein weiter Weg“, meinte Hacker in einer Aussendung. „Selbstverständlich werden wir den hohen Standard der sozialen Sicherheit in Wien nicht auf dem Altar des Populismus opfern“, betonte der Wiener Sozialstadtrat. Daher seien noch sehr gründliche Analysen notwendig.
Nach Informationen der APA war auf Beamtenebene schon vor dem Sommer ein Entwurf für die neue Mindestsicherung fertig. Allerdings kam der noch nicht in den Ministerrat, weil die von der Regierung geplante Integration der Notstandshilfe in die Mindestsicherung noch erfolgen soll. Vom Sozialministerium wurde das offiziell nicht bestätigt. Eine Sprecherin bestätigte nur, dass die Reform verschoben wurde und die Gespräche nicht nur über die Mindestsicherung sondern auch über die geplante S-Reform laufen. Die Mindestsicherung neu solle jedenfalls im Herbst beschlossen werden.
Eine Punktation zur neuen Mindestsicherung war schon Ende Mai im Rahmen der Regierungsklausur in Mauerbach im Ministerrat. Demnach planen ÖVP und FPÖ, dass die Mindestsicherung in Zukunft maximal 863,04 Euro für Einzelpersonen beträgt. 300 Euro davon erhalten Personen nur mit österreichischem Pflichtschulabschluss oder wenn sie gewisse Voraussetzungen wie das Deutschniveau B1 oder Englischlevel C1 erfüllen. Wer also nicht ausreichend Deutsch kann, bekommt nur 563 Euro.
Die 863 Euro sind ein Maximalwert als Vorgabe für die Länder. Diese können innerhalb dieses Rahmens auch niedrigere Summen vorsehen, wenn die Wohnkosten in der Region besonders niedrig sind. Auch inwieweit die Vergütung über Sachleistungen erfolgt, können die Länder mitbestimmen. Wohnkosten sind wenn möglich überhaupt als Sachleistung zu gewähren. Änderungen soll es auch bei den Kinderzuschlägen geben, wo dem ersten Kind maximal 25 Prozent der Leistung (wobei hier der Bezugspunkt immer die 863 Euro sind) vergütet werden, dem zweiten höchstens 15 Prozent und ab dem dritten maximal fünf Prozent. Abfederungen gibt es für Alleinerzieher. Sie bekommen fürs erste Kind zusätzlich maximal 100 Euro, fürs zweite 75 Euro, für das dritte 50 und ab dem vierten jeweils 25 Euro. Für EU-Bürger und sonstige Drittstaatsangehörige soll eine fünfjährige Wartefrist gelten.