Kärntner Bordellbetreiber hinterzog Abgaben: 203.000 Euro Geldstrafe

Klagenfurt (APA) - Wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein ehemaliger Bordellbetreiber z...

Klagenfurt (APA) - Wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein ehemaliger Bordellbetreiber zu einer Geldstrafe in Höhe von 203.000 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte gemeinsam mit Beitragstätern über Jahre hinweg Unterlagen über seine Umsätze gefälscht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit rund 520.000 Euro bezifferte Staatsanwalt Helmut Jamnig den Wertbetrag, den der Angeklagte angehäuft habe: „Er wollte sich damit eine fortlaufende Einnahme verschaffen.“ Dabei sei er aber nicht allein tätig gewesen: Zwei ehemalige Angestellte des Mannes mussten am Donnerstag ebenfalls auf der Anklagebank Platz nehmen. Sie waren jahrelang als Pächter von Bordellen vorgeschoben, so Jamnig: „ Allerdings hat der Haupttäter sämtliche Angelegenheiten zur Errichtung der Gesellschaften erledigt und die abgabenrechtlichen Agenden geregelt. Die Behebungen von den Geschäftskonten sind auch ausschließlich von ihm vorgenommen worden.“ Die zwei anderen Angeklagten seien lediglich angehalten worden, die Unterlagen über die Umsätze zu frisieren. Im Jahr 2015 kam es schließlich zum Bruch der Allianz, die beiden Beitragstäter erstatteten Anzeige gegen ihren Chef.

„In all den Jahren, als das gelaufen ist, hat es da nie eine Betriebsprüfung gegeben?“, wollte Richter Christian Liebhauser-Karl, der dem Schöffensenat vorsaß, von dem geständigen Erstangeklagten wissen. „Doch, aber die Unterlagen waren immer nachvollziehbar“, antwortete dieser. Die „goldenen Zeiten“ im Bordellgeschäft dürften jedenfalls vorbei sein: „Die Leute haben weniger Geld als noch vor ein paar Jahren, die Konkurrenz durch Laufhäuser und Saunaclubs ist groß. Ich schätze, der Umsatz jetzt ist nur noch ein Drittel im Vergleich zu dem von früher“, so der Angeklagte. Das und private Probleme gab er als Grund für die Abgabenhinterziehung an - seine Firma ist mittlerweile in Konkurs.

Ganz unbeteiligt seien aber auch seien beiden Mitangeklagten nicht gewesen, gab er weiter in seiner Vernehmung an: „Einer von ihnen hat die Situation extrem ausgenützt und so viel abgezweigt, dass ich gesagt habe, er muss etwas Geld in der Kasse lassen, damit wir überhaupt die Krankenkassenbeiträge zahlen können.“ Es sei immer wieder vorgekommen, dass Gäste, die per Bankomatkarte zahlen wollten, zu Geldautomaten auf der Straße geschickt wurden, damit die beiden genug Bargeld hatten, um es abzweigen zu können.

Vorwürfe, die die beiden Beitragstäter nicht so stehen lassen wollten: „Ich hatte eine Nettovereinbarung und habe mir lediglich meinen Lohn aus der Kasse genommen“, sagte einer von ihnen. Der zweite gab an, dass er zwar die Umsatzzahlen „seines“ Bordells frisiert habe: „Das war aber schwierig, weil fast keine Umsätze da waren.“ Beide hätten Lohnrückstände gehabt und sind sich einig: „Wenn wir nicht Anzeige erstattet hätten, dann wäre der Fall nie aufgekommen.“

Das nahm auch der Verteidiger der beiden zum Anlass, für seine Mandanten die Kronzeugenregelung zu beantragen, was eine mildere Strafe bedeuten würde. Staatsanwalt Jamnig erklärte dazu, bis zum Beginn der Verhandlung sei kein Antrag auf die Kronzeugenregelung gestellt worden - das rechtfertigten die beiden Angeklagten damit, dass sie gedacht hätten, mit ihrer Einvernahme am Landeskriminalamt sei das bereits passiert. Um eine Entscheidung darüber zu treffen, wie weiter vorgegangen wird, entschied sich Richter Liebhauser-Karl deshalb dafür, das Verfahren gegen die beiden auszuscheiden.

Der Haupttäter wurde aber schließlich verurteilt - wie Liebhauser-Karl in seiner Urteilsbegründung sagte, seien ihm sein Geständnis und seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit zugutegekommen. Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwalt Jamnig gab keine Erklärung ab.