Innenpolitik

Pilnacek lehnt einen Generalstaatsanwalt ab

OLG Wien. (Symbolfoto)
© APA/GEORG HOCHMUTH

BVT-Affäre hat eine Debatte über Befehlskette bei der Justiz ausgelöst. Verfassungsexperten warnen vor unabhängigem Chefankläger.

Von Michael Sprenger

Wien –Die jüngsten Wendungen in der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) haben eine Debatte über die Staatsanwaltschaft ausgelöst. Justizminister Josef Moser (ÖVP) nahm die Entscheidung des Oberlandesgerichts zu den umstrittenen und in Folge rechtswidrigen Hausdurchsuchungen zum Anlass, eine Gesetzesänderung anzukündigen. Ihm geht es um eine Korrektur des Staatsanwaltschaftsgesetzes aus dem Jahr 2015. Unter seinem Vorgänger Wolfgang Brandstetter (ÖVP) wurde die Berichtspflicht für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft weitgehend eingeschränkt. Das will Moser zurücknehmen. Die FPÖ reagiert skeptisch darauf. Auch die SPÖ erkennt in einer erneuten Berichtspflicht der Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Oberstaatsanwaltschaft oder an das Justizministerium einen Rückschritt. SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim verlangt einen vom Parlament gewählten unabhängigen Generalbundesanwalt.

Diese Forderung wurde zuletzt ausführlich in einer von Brandstetter installierten Arbeitsgruppe diskutiert – und von Verfassungsexperten ebenso wie vom damaligen OGH-Präsidenten Eckart Ratz abgelehnt. Gegenüber der Tiroler Tageszeitung erklärt nun Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium, dass er nichts von einem Generalsbundesanwalt hält. „Damit würde man einen zweiten Justizminister oder zumindest einen ‚Justizminister light‘ schaffen“, sagt Pilnacek, der sich mit seiner Meinung im Einklang etwa mit dem Verfassungsexperten Ewald Wiederin sieht. Der Verfassungsjurist an der Universität Wien hat sich unter anderem in seinem Aufsatz „Der Staatsanwalt im Spannungsfeld zwischen Legalitätsprinzip und Kontrolle“ ausführlich mit dieser Problematik beschäftigt.

Der frühere OGH-Präsident Ratz hob in seiner wissenschaftlichen Expertise die unterschiedlichen Rollen von Richter und Staatsanwalt hervor. Den Richter treffe, anders als die Verwaltung und die diese führende Politik, keine Gemeinwohlverantwortung. Für ihn gelte allein „das Gesetz“ als Richtschnur seines Handelns. Aufgabe der Staatsanwälte sei es, neben der Bindung an das Gesetz konkret die Interessen des Staates in der Rechtspflege zu wahren. Er nehme mit anderen Worten Gemeinwohlverantwortung wahr: Was das Gemeinwohl erfordert, werde aber durchwegs politisch entschieden. „Die im Verhältnis zu den Gerichten ungemein mächtige Staatsanwaltschaft wird just deshalb durch Weisungen bis hinauf zum Minister geführt, nicht nur, um ‚schlagkräftig‘ zu sein, sondern auch, um in ihrer großen Macht ‚kon­trolliert‘ zu werden“, erläutert Ratz.

Indes bestätigte Ex-BVT-Chef Gert-Rene Polli dem Kurier, dass er nach 10 Jahren Karenz ins Innenministerium zurückkehren wird. Polli war Berater von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in den Koalitionsverhandlungen.