Arbeitszeit

„Unterschreiben Sie nichts“: ÖGB und AK warnen Arbeitnehmer

Gewerkschaften und Arbeiterkammer lehnen die Anhebung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche ab.
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Geänderte Gleitzeitvereinbarungen im Zuge des neuen Arbeitszeitgesetzes könnten für Arbeitgeber zu finanziellen Einbußen führen, warnt die AK. WKÖ-Generalsekretär Kopf betont, dass es den Firmen nur um das Bewältigen von Arbeitsspitzen gehe.

Wien – Kurz vor Inkrafttreten des neuen Arbeitszeitgesetzes mit 1. September lehnen Gewerkschaften und Arbeiterkammer die Anhebung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche weiterhin ab und warnen davor, dass Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern über den Tisch gezogen werden könnten. „Unterschreiben Sie nichts!“, warnt etwa die AK Kärnten am Donnerstag in einer Aussendung.

Kein Einfluss auf bestehende Gleitzeitvereinbarungen

Durch das neue Arbeitszeitrecht könne die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit bei Gleitzeit von 10 auf 12 Stunden am Tag ausgeweitet werden, warnt der leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz. „Auf bestehende Gleitzeitvereinbarungen hat das aber keine unmittelbare Auswirkung.“ Es sei jedoch zu befürchten, dass viele Arbeitgeber versuchen werden, den Gleitzeitrahmen auf 12 Stunden auszuweiten, um sich Überstundenzuschläge zu ersparen. Arbeitnehmer sollten daher geänderte Gleitzeitvereinbarungen nicht vorschnell unterschreiben, warnt der ÖGB. „Ja nichts ungeprüft unterschreiben, dies könnte zu finanziellen Einbußen führen“, warnt auch der AK-Arbeitsrechtsexperte Christoph Lorber.

Bau-Holz-Gewerkschaftschef Josef Muchitsch fordert überdies, dass Arbeiten am Bau im Freien an heißen Tagen mit mehr als 30 Grad auf maximal 8 Stunden beschränkt werden müssen. Ab 35 Grad sollen Bauarbeiter einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Arbeit einzustellen.

Kopf versucht zu beschwichtigen

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf betonte hingegen, dass es den Firmen nur um das Bewältigen von Arbeitsspitzen gehe und nicht darum, die Arbeitnehmer länger zu beschäftigen. Der 12-Stunden-Tag werde nicht dazu führen, dass die betriebliche Praxis geändert wird. Am Arbeitsmarkt werde die neue rechtliche Situation dazu führen, dass Unternehmen weniger auf Instrumente wie z.B. Leiharbeit zurückgreifen müssen. (APA)