Dutroux-Anwalt wies Entschädigungsforderungen zurück
Brüssel (APA/AFP) - Der Anwalt des belgischen Kindermörders Marc Dutroux hat in einem Schreiben an die Hinterbliebenen der Opfer Entschädigu...
Brüssel (APA/AFP) - Der Anwalt des belgischen Kindermörders Marc Dutroux hat in einem Schreiben an die Hinterbliebenen der Opfer Entschädigungsforderungen an seinen Mandanten abgelehnt. „Was Ihre Entschädigung betrifft, bin ich verpflichtet einzuräumen, dass er (Dutroux) überhaupt nichts besitzt und dass er vollkommen und definitiv unfähig ist, diese Forderung zu erfüllen“, schrieb der Verteidiger Bruno Dayez.
Der Brief ging an die Eltern der vier Mädchen, die Dutroux in den 90er-Jahren ermordet hatte, sowie an die zwei Frauen, die als Mädchen ebenfalls von Dutroux entführt und vergewaltigt worden waren, aber schließlich von der Polizei gefunden wurden. Das Schreiben ist Teil seiner Bemühungen, für den heute 61-jährigen Dutroux eine vorzeitige Haftentlassung im Jahr 2021 zu erwirken.
Zu den fünf Vorbedingungen dafür zähle eine entsprechende „Haltung des Verurteilten gegenüber den Opfern“, schrieb Dayez an die Angehörigen und Opfer. Daher erscheine es ihm „angebracht, einen Schritt in Ihre Richtung zu tun“. Dutroux war am 13. August 1996 festgenommen worden. Zwei Tage später wurden in einem Keller in einem seiner Häuser in Marcinelle die von ihm entführten Mädchen Laetitia Delhez und Sabine Dardenne gefunden.
In den folgenden Wochen wurden die Leichen der achtjährigen Freundinnen Julie und Melissa entdeckt, die im Juni 1995 in Lüttich entführt und schließlich in Dutroux‘ Keller verhungert waren. Auf einem anderen Anwesen von Dutroux wurden die Leichen der 17-jährigen An Marchal und der 19-jährigen Eefje Lambrecks gefunden, die dort lebendig begraben worden waren.
2004 wurde Dutroux zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine vorzeitige Haftentlassung schloss das Gericht im südbelgischen Arlon damals aus. Während seines Prozesses hatte Dutroux kein Wort des Bedauerns geäußert und keine Entschuldigung hervorgebracht. Dayez argumentiert nun, damals sei „die Frucht noch nicht reif“ gewesen. Mittlerweile seien aber 22 Jahre vergangen. Der Jurist vertritt die These, dass kein verurteilter Verbrecher länger als 25 Jahre in Haft bleiben sollte, und hat dazu ein Buch veröffentlicht.