Osttirol

TVB Osttirol: Gericht entscheidet über Wahl

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Das Landesverwaltungsgericht verhandelt am 11. September eine Beschwerde gegen die TVB-Wahl 2017. Dabei geht es um die Urnen.

Von Catharina Oblasser

Lienz, Innsbruck –Es sind die Wahlurnen bei den Neuwahlen im Tourismusverband Osttirol, die nun die Gerichtsbarkeit beschäftigen. Ein stimmberechtigtes TVB-Mitglied (Name der Redaktion bekannt) ist der Meinung, die Urnen seien bei der Wahl am 18. Dezember 2017 in Lienz nicht ordnungsgemäß verschlossen gewesen. „Sie waren nur mit Vorhängeschlössern gesichert. Wahlurnen müssen aber verplombt sein. Das steht auch so im Gesetz“, sagt der Mann im Gespräch mit der Tiroler Tageszeitung.

Schließlich gebe es für handelübliche Vorhängeschlösser immer einen doppelten Schlüsselsatz, und es sei ihm nicht bekannt, wo und bei wem diese insgesamt sechs Schlüssel für die drei Wahlurnen in Verwahrung gewesen seien, sagt der Beschwerdeführer.

Deshalb hatte das TVB-Mitglied vorerst bei der Tourismusabteilung des Landes, also in der ersten Instanz, Beschwerde gegen die Wahl erhoben. Diese Beschwerde wurde jedoch abgewiesen. Dazu gibt es einen Bescheid des Landeshauptmannes bzw. der Tiroler Landesregierung, datiert mit 26. Februar 2018.

„Ich bin nun in die zweite Instanz gegangen“, erklärt der Beschwerdeführer. Dies ist das Landesverwaltungsgericht Tirol. Am 11. September wird in dieser Sache eine öffentliche mündliche Verhandlung in Innsbruck stattfinden. Dem Beschwerdeführer gegenüber steht das Land, das die Beschwerde des TVB-Mitglieds in erster Instanz abgewiesen hat.

Aus dem Landhaus heißt es dazu: „Die Beschwerde gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung behängt derzeit beim Landesverwaltungsgericht. Sollte das Landesverwaltungsgericht der Anfechtung stattgeben, wird die Behörde entsprechende Schritte setzen.“

Welche Schritte das sein werden, wird sich weisen. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass die Wahl wiederholt werden muss, da es aufgrund der nicht verplombten Urnen die Gelegenheit zur Wahlmanipulation gegeben habe. Die Verhandlung am 11. September wird zeigen, wie es weitergeht.

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Catharina Oblasser

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