Datenschutzbeauftragter rügt biometrischen Gesichtsabgleich

Hamburg (APA/AFP) - Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat den Einsatz der von der Polizei bei der Suche nach Verdächtigen der...

Hamburg (APA/AFP) - Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat den Einsatz der von der Polizei bei der Suche nach Verdächtigen der Krawalle vom G20-Gipfel genutzten biometrischen Gesichtserkennungssoftware beanstandet. Er vermisste klare Regeln.

Die automatische Massenvermessung von Gesichtern in einer gigantischen Menge an Bildern durch staatliche Organe seit grundrechtlich derart heikel, dass vom Gesetzgeber dafür zumindest klare Regeln definiert werden müssten, erklärte Caspar am Freitag. Dies sei aber nicht der Fall. Die Hamburger Ermittler setzten die neue Technologie nach eigenem Ermessen ohne gesetzliche Grundlage ein, es gebe keine inhaltlichen Vorgaben oder Garantien für die Betroffenen. Dies halte er nach einer rechtlichen Prüfung für unzulässig. Er gehe davon aus, dass die Beanstandung dazu führe, dass der Einsatz gestoppt und die Daten wieder gelöscht würden.

Eine Sonderkommission der Polizei verwendet zur Identifizierung von Gewalttätern vom G20-Gipfel eine gigantische Datenbank aus Fotos und Videos, die während der damaligen Ereignisse in der Hansestadt entstanden. Alle Gesichter werden von einer von einer Software in mathematische Modelle überführt, mit denen das Material gescannt werden kann. Genutzt werden unter anderem Überwachungsvideos von Bahnhöfen, Pressebilder sowie private und polizeieigene Aufnahmen.

Caspar kritisierte, die Hamburger Ermittler hätten sich so faktisch Zugriff auf Bilder und biometrische Identitäten einer „unbegrenzten Anzahl“ von Bürgern verschafft, die im Zeitraum von mehreren Tagen in der gesamten Stadt fotografiert oder gefilmt wurden. Dabei habe sich der Großteil davon in keiner Weise verdächtigt gemacht, werde nun aber auf unbestimmte Zeit als „Referenzdatenbestand“ gespeichert.

Ihre Daten könnten dann zur Erstellung von Bewegungsprofilen oder Analyse von Verhaltensweisen genutzt werden, erklärte Caspar. Die Missbrauchsgefahr sei hoch. „In einem Rechtsstaat ist es Sache des Gesetzgebers, für derartige grundrechtssensible Eingriffe durch eingriffsintensive Instrumente klare inhaltliche Vorgaben wie auch Verfahrensgarantien für Betroffene zu formulieren“, forderte er