Historischer Doppelbesitz von Weinbergen: Winzer fürchten Einbußen
Graz/Slowenien (APA) - In der Südsteiermark ist angesichts der Weinlese ein altes Thema wieder aktuell - jenes des „historischen Doppelbesit...
Graz/Slowenien (APA) - In der Südsteiermark ist angesichts der Weinlese ein altes Thema wieder aktuell - jenes des „historischen Doppelbesitzes“ von Weinbergen in Österreich und Slowenien. Durch den EU-Beitritt Österreichs 1995 hätte die Praxis, Trauben aus slowenischen Rieden in steirischen Wein zu keltern eigentlich enden sollen. Die Übergangsfrist bis zum Jahrgang 2018 verstrich, rund 40 Winzer befürchten Einbußen.
Über 40 Steirer besitzen noch Weinbaugebiete im Ausmaß von rund 35 Hektar südlich der Grenze in Slowenien, die vor dem Vertrag von Saint-Germain-en-Laye 1919 keine gewesen ist - dies zumeist im Gebiet östlich von Leibnitz bis Bad Radkersburg. Der Grund: Westlich von Leibnitz ist das Gelände hügelig, die Weinberge sind nach Süden ausgerichtet. Östlich von Leibnitz entlang der Mur ist die Südsteiermark flach und zumeist von Mais- und Gemüseanbau geprägt, die Weinberge finden sich hier auf der anderen Seite des Flusses, in den Windischen Büheln auf slowenischer Seite. In der Steiermark werden rund 4.500 Hektar Wein angebaut, in Slowenien auf rund 10.000 Hektar.
Wieder aufgekommen ist die Diskussion durch eine Aussendung des FPÖ-Parlamentsklub, in der sich der südoststeirische FPÖ-Abgeordnete Walter rauch für den Verein Historische Doppelbesitzer und deren Anliegen stark macht. Problematisch sei laut Rauch u.a. auch, „Ich sehe es weder politisch noch menschlich ein, dass den betroffenen Menschen plötzlich ihr historisches Recht weggenommen wird. Von dieser Entscheidung sind zahlreiche Existenzen betroffen, da sie mit massiven Einbußen von rund 50 Prozent rechnen müssen“. Manche Weinbergbesitzer verarbeiten auch nicht selbst, sondern verkaufen die Lese. In Österreich bringen sie die Trauben nun nicht an, in Slowenien bekommen sie weniger als sie bisher in Österreich dafür lukrierten. Rauch: „Die Trauben aus dem heurigen Jahr dürfen nicht mehr zu steirischen Wein verarbeitet werden, obwohl noch im Frühjahr zugesichert wurde, dass die heurige Ernte nicht betroffen sein wird. Diese Vorgehensweise ist nicht akzeptabel.“
Das Recht, die auf slowenischer Seite gewonnen Trauben weiterhin in ihrem steirischem Wein keltern zu können und diesen als steirischen Wein zu bezeichnen, fußte auf dem Bad Gleichenberger Abkommen von 1953. Mit dem EU-Beitritt kam allerdings auch ein strenges Herkunfts-Bezeichnungsrecht: Trauben aus Slowenien in „Steirischem Wein“ sind genauso wenig zulässig wie slowenische Kürbiskerne im „Steirischen Kürbiskernöl“ g.g.A. (geschützte geografische Angabe) - hier sind nur Kerne aus österreichischer Produktion und Verarbeitung erlaubt.
Das Auslaufen der Regelung mit 1995 bzw. als Übergangsfrist bis zum Wein-Jahrgang 2018 sei bekannt gewesen, sagte der steirische Weinbaupräsident Johann Dreisiebner am Freitag zur APA. Man habe mit dem Landwirtschaftsministerium dem Verein Historische Doppelbesitzer vorgeschlagen, ein eigenes Marketing für einen Wein mit besonderer Geschichte gemacht. „Der Gesetzgeber schuf die Möglichkeit einer eigenen Kategorie des Rebsortenweins. Zusammen mit der Geschichte des Weins beiderseits der Grenze ließe sich das gut vermarkten, eine geringe Menge könnte so wertgesteigert werden“, so Dreisiebner. Der Zug für 2018 sei noch nicht ganz abgefahren, man müsste nur einen Betrieb finden, der die slowenischen Trauben übernehme und verarbeite.