Fast zehn Jahre Haft wegen Anschlags auf Dresdner Moschee

Dresden (APA/AFP) - Fast zwei Jahre nach den Sprengstoffanschlägen auf eine Moschee und ein Kongresszentrum in Dresden ist der Angeklagte Ni...

Dresden (APA/AFP) - Fast zwei Jahre nach den Sprengstoffanschlägen auf eine Moschee und ein Kongresszentrum in Dresden ist der Angeklagte Nino K. zu neun Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der sächsischen Hauptstadt sprach den 31-Jährigen am Freitag unter anderem des versuchten Mordes und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion schuldig.

Der Vorsitzende Richter nannte als Motiv für die Taten eine massive Ausländerfeindlichkeit. Er sprach in seiner Urteilsbegründung von einem „kruden Nationalismus“ und einer „aggressiven, extrem gewaltbereiten Fremdenfeindlichkeit“ des Angeklagten, die sich insbesondere gegen Menschen muslimischen Glaubens richte. K., der anfangs bei der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung in Dresden mitgelaufen sei, habe sich zunehmen radikalisiert, was schließlich in einen „Anschlag mit politischer Zielsetzung“ gemündet habe.

K. soll der Anklage zufolge am 26. September 2016 selbstgebaute Rohrbomben vor der Fatih-Moschee gezündet haben. Der Imam, seine Frau und die damals sechs und zehn Jahre alten Söhne blieben bei dem Anschlag unverletzt. Wenig später explodierte am Internationalen Congress Centrum ein weiterer vom Beschuldigten gebauter Sprengsatz. Die Anschläge kurz vor der zentralen Feier zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden sorgten bundesweit für Aufsehen.

Ein 4,6 Kilogramm schwerer Spreng- und Brandsatz, den die Ermittler zweieinhalb Monate später im Zuge seiner Verhaftung in K.s Wohnung fanden, war nach seinen Angaben als Silvesterfeuerwerk gedacht. Dies hielt das Gericht aber nicht für glaubhaft. Er räumte vor Gericht auch die Herstellung zweier weiterer Sprengsätze ein, die später unter anderem in der Elbe gefunden wurden.

Pröls sprach von einer „relativ perfiden Vorgehensweise“. Die Sprengwirkung der Rohrbomben mit Splittern sei vom Angeklagten noch durch Chemikalien verstärkt worden. „Das steht im Widerspruch zur Aussage des Angeklagten, er habe nicht vorgehabt, jemanden zu verletzen oder zu töten“, sagte der Vorsitzende Richter.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer zehn Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert. K.s Anwältin kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen.