Ausschluss

Wahlgericht gegen Kandidatur von Brasiliens Ex-Staatschef Lula da Silva

Das Oberste Wahlgericht hat entschieden, Lula von der Präsidentenwahl auszuschließen.
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Brasiliens inhaftierter Ex-Staatschef Luiz Inácio Lula da Silva darf bei der anstehenden Präsidentenwahl nicht kandidieren. Das entschied das Oberste Wahlgericht am späten Freitagabend (Ortszeit).

Brasilia – Mit großer Mehrheit hat sich das Oberste Wahlgericht Brasiliens gegen eine Kandidatur des inhaftierten Ex-Staatschefs Luiz Inacio Lula da Silva bei der Präsidentenwahl im Oktober ausgesprochen.

Sechs von sieben Richtern stimmten am späten Freitagabend (Ortszeit) in Brasilia gegen den von der Arbeiterpartei (PT) nominierten 72-Jährigen. Die PT kündigte nach dem Urteil an, „mit allen Mitteln“ für Lulas Kandidatur zu kämpfen.

Der Linkspolitiker Lula, der von 2003 bis Ende 2010 Präsident war, sitzt nach seiner Verurteilung wegen Korruption und Geldwäsche im Gefängnis. In Umfragen liegt er dennoch vor allen seinen Mitbewerbern, darunter der ultrarechte Ex-Offizier Jair Bolsonaro, Sao Paulos Ex-Gouverneur Geraldo Alckmin und die Umweltaktivistin Marina Silva.

Partei will Einspruch erheben

In Brasilien wird am 7. Oktober ein neues Staatsoberhaupt gewählt. Der in eine Reihe von Korruptionsaffären verwickelte rechtskonservative Amtsinhaber Michel Temer tritt bei der Wahl nicht an.

Lulas Anhängers rechnen dem ehemaligen Gewerkschafter immer noch hoch an, dass er während seiner Präsidentschaft erfolgreiche Programme zur Armutsbekämpfung auflegte.

Doch die Richter des Obersten Wahlgerichts dämpften die Hoffnung auf eine Kandidatur Lulas nach stundenlanger Diskussion. Die PT kündigte im Anschluss an, Rechtsmittel einzulegen und „mit allen Mitteln“ für eine Kandidatur des ehemaligen Gewerkschaftsführers kämpfen zu wollen. „Wir werden Lula auf den Straßen verteidigen, mit dem Volk, denn er ist ein Kandidat der Hoffnung“, erklärte die Partei.

Vizekandidat könnte einspringen

Nach brasilianischem Recht sind in zweiter Instanz verurteilte Staatsbürger nicht wählbar, was bei Lula der Fall ist. Der Ex-Präsident bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und hält seine Verurteilung zu zwölf Jahren Gefängnis für politisch motiviert. Der UNO-Menschenrechtsausschuss hatte die brasilianische Regierung Mitte August aufgefordert, Lula bei der Präsidentschaftswahl antreten zu lassen, solange er nicht sämtliche juristische Möglichkeiten ausgeschöpft habe, gegen seine Verurteilung vorzugehen.

Gegen die Entscheidung des Wahlgerichts könnte nach Angaben des ehemaligen Richters Henrique Neves Berufung eingelegt werden. Zudem könnten beide Seiten sich auch an das Oberste Bundesgericht wenden, um die Verfassungsmäßigkeit des Urteils prüfen zu lassen, sagte Neves der Nachrichtenagentur AFP.

Sollte sich die Entscheidung des Wahlgerichts gegen Lula bestätigen und auch mögliche Einsprüche dagegen abgewiesen werden, wird vermutlich sein Vizepräsidentschaftskandidat Fernando Haddad für ihn einspringen. Der ehemalige Bürgermeister von Sao Paulo war zuvor Bildungsminister unter Lula und seiner Parteikollegin und unmittelbaren Nachfolgerin Dilma Rousseff. Beobachter zweifeln aber daran, ob alle Anhänger Lulas auch für Haddad stimmen würden. (APA/AFP)

Lula-Anhänger präsentieren vor dem Gebäude gegen die Entscheidung der Richter.
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