Verhandlungen EU-Schweiz - Kantonalbanken harte Nuss
Bern (APA/sda) - Bei den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Rahmenabkommen sind neben dem Lohnschutz auch die Kantonalba...
Bern (APA/sda) - Bei den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Rahmenabkommen sind neben dem Lohnschutz auch die Kantonalbanken ein Hindernis für einen Abschluss. Dem Schweizer Finanzminister Ueli Maurer zufolge duldet die EU laut aktuellem Stand keine Kantonalbanken mit Staatsgarantie.
„Man müsste diesen Punkt noch ausräumen, um einem Rahmenabkommen zustimmen zu können“, sagte Maurer in einem in der „Schweiz am Wochenende“ und NZZ-Regionalmedien publizierten Interview vom Samstag. Staatliche Beihilfen seien demnach nicht möglich. Für jeden einzelnen Fall wäre laut Maurer eine Sonderbewilligung der EU nötig. EU-Mitgliedsstaaten müssen grundsätzlich jede Vergabe von staatlichen Beihilfen - wie Subventionen oder Steuererleichterungen - der EU-Kommission melden, worauf diese die Zulässigkeit prüft.
Maurer ist dennoch optimistisch, was die Verhandlungen angeht: „Ich bin der Überzeugung: Irgendwann finden wir eine gemeinsame Lösung.“ Er bekräftige zudem seine Meinung, dass bei den Verhandlungen keine Eile geboten ist. „Ich habe den Eindruck, dass man in der EU durchaus Verständnis hat, wenn wir uns genug Zeit für einen Abschluss nehmen.“ Auch wenn die Schweiz schon seit fünf oder acht Jahren verhandle - jetzt solle man nichts überstürzen.
Die Schweiz verhandelt derzeit mit der Europäischen Union über ein „Institutionelles Rahmenabkommen“ (IRA), das für mehr Rechtssicherheit und Übersichtlichkeit in den bisher auf Basis von einzelnen Verträgen geregelten Beziehungen sorgen soll. Knackpunkt ist dabei die Frage, inwieweit sich die Schweiz der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unterwerfen soll. Die Schweiz hat im Jahr 1992 ein EU-Beitrittsgesuch an Brüssel gerichtet, verfolgt diesen Plan aber seit dem knappen Nein der Schweizer zum Europäischen Wirtschaftsraum im selben Jahr nicht mehr weiter. Mittlerweile ist die Schweiz aber Teil des Schengen-Raumes und mit wenigen Ausnahmen auch des EU-Binnenmarktes, wofür sie auch Zahlungen für ärmere EU-Mitgliedsstaaten leistet und die Personenfreizügigkeit aus dem EU-Raum akzeptieren muss.
Im Sommer sind die Verhandlungen über das Rahmenabkommen ins Stocken geraten. Die EU verlangt von der Schweiz etwa ein Entgegenkommen beim Lohnschutz respektive den flankierenden Maßnahmen. Diese sind nach Ansicht der EU-Kommission nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbar. Die Schweizer Regierung (Bundesrat) will bis Mitte September in der Frage Bilanz ziehen.