Österreich

Regierung plant unbedingte Strafen für Vergewaltiger

Symbolfoto.
© APA/HERBERT PFARRHOFER

Die ÖVP-FPÖ-Regierung einigte sich auf ein Aus für bedingte Strafen für Sexualstraftäter.

Von Cornelia Ritzer

Wien –Härtere Strafen für Sexualverbrecher – dieses Vorhaben hat die ÖVP-FPÖ-Koalition in ihrem Regierungsprogramm verankert. Nun haben sich die Regierungsparteien auf ein grundsätzliches Aus für gänzlich bedingte Haftstrafen für Vergewaltiger geeinigt. Das geben Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), Justizminister Josef Moser (ÖVP) und Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) bekannt.

Für Vergewaltiger soll es laut Regierungsplänen keine ausschließlich bedingten Freiheitsstrafen mehr geben. Zumindest ein Teil der Strafe muss unbedingt verbüßt werden, die Straftäter müssen damit jedenfalls ins Gefängnis. Denn, so Kickl: „Die Täter müssen die volle Härte des Gesetzes spüren – und die Opfer müssen sicher sein können, dass sie ihren Peinigern nicht wieder innerhalb kürzester Zeit auf der Straße begegnen könnten.“ Rein bedingte Haft ist für Kickl deshalb „keine Option“. Erreicht werden soll das Ziel durch höhere Mindeststrafen sowie durch Änderungen bei den Strafzumessungskriterien. Staatssekretärin Edtstadler ist als Expertin für Strafrecht und ehemalige Richterin für die Reform verantwortlich. Im März nahm eine von ihr eingerichtete Task Force zum Thema „Härtere Strafen bei Sexual- und Gewaltverbrechen“ die Arbeit auf. Edtstadler begründet die Verschärfungen: „Wir müssen alles daransetzen, damit wir zu strengeren Strafen bei Gewalt- und Sexualstraftaten kommen. Das grundsätzliche Aus für gänzlich bedingte Freiheitsstrafen bei Vergewaltigung ist das richtige Signal, dass es keine Toleranz bei derartigen Übergriffen gibt.“

Auch Justizminister Moser unterstützt eine Strafverschärfung, denn: „In letzter Zeit gab es immer öfter Fälle, in denen Opfer schwer traumatisiert oder Taten mit besonderer Brutalität begangen wurden.“ Nach Analyse des Gutachtens, das laut Moser „unmittelbar bevorsteht“, werden in der Task Force „unter Berücksichtigung der Bereiche des Opferschutzes und der Täterarbeit die weiteren Schritte diskutiert“.

Die Gerichtliche Verurteilungsstatistik 2017 der Statistik Austria zählt wegen Vergewaltigung 90 Verurteilungen. 61 Strafen wurden unbedingt, 17 teilbedingt und sechs bedingt ausgesprochen. In zwei Fällen wurde eine unbedingte Geldstrafe in Kombination mit einer bedingten Haft ausgesprochen. In vier Fällen ist die Sanktion unbekannt.