Innenpolitik

BVT-Affäre: Kickl klagt Pilz, dieser freut sich

Peter Pilz freut sich über die Klage des Innenministers.
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Der Innenminister klagt den Abgeordneten der Liste Pilz auf Unterlassung – dieser erhofft sich dadurch einen weiteren Weg zur Wahrheitsfindung in der Causa BVT. Pilz will in dem Zivilprozess weitere Zeugen beantragen, darunter aus der FPÖ-Spitze.

Wien — Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) bringt im Zuge der Affäre rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) eine Klage gegen Peter Pilz ein. Der Abgeordnete der gleichnamigen Partei solle die Behauptung unterlassen, Kickl habe „eine illegale Hausdurchsuchung" durchführen lassen, heißt es laut Kronen Zeitung (Samstag-Ausgabe) darin. Auch ein Widerruf wird verlangt.

Pilz sieht „zweiten Weg zur Wahrheitsfindung"

Pilz zeigte sich über Kickls Unterlassungsklage erfreut. Neben dem Untersuchungsausschuss im Parlament eröffne sich dadurch ein zweiter Weg zur Wahrheitsfindung in der Causa BVT, sagte er am Samstag zur APA. Pilz bezeichnete es als „gutes Recht" des Innenministers, Klage zu erheben.

Ebenso gut findet er es laut eigener Aussage, dass es sich um einen zivilrechtlichen Prozess handelt: „Ich werde nicht durch meine Immunität geschützt." Zudem gebe es den großen Vorteil, dass Pilz selbst Zeugen nominieren kann — neben Personen aus dem Innenministerium auch die Spitzen der freiheitlichen Partei.

Pilz erhofft sich dadurch, Einblicke in die angebliche Vorbereitung der „Übernahme" des BVT durch die FPÖ zu bekommen. Alle Zeugen stünden unter Wahrheitspflicht — „das ist für Freiheitliche etwas sehr Unangenehmes". Durch seine Klage eröffne Kickl „einen zweiten Weg zur Wahrheitsfindung", glaubt Pilz.

Kickl kritisiert Moser

Kritik am Umgang mit der Causa BVT übte Kickl auch an seinem Regierungskollegen Justizminister Josef Moser (ÖVP). Dieser hatte von „Ermittlungsdruck" in der Causa gesprochen. Der Innenminister bezeichnete im TT-Interview dieses „Herumgerede" als „inhaltlich absurd". Es handle sich vielmehr um eine „gesetzlich verankerte Verpflichtung der Sicherheitsbehörden". So gesehen sei „Ermittlungsdruck" fast ein „Kandidat für das Unwort des Jahres". (TT.com, APA)

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