Innsbruck

Fehlalarm um Entführung von Baby in Innsbruck

(Symbolbild)
© pixabay

Weil er ein schreiendes Baby beruhigen wollte, nahm es ein Betrunkener in den Arm. Und löste einen Polizeieinsatz aus.

Von Thomas Hörmann

Innsbruck –„Mein Baby wird entführt!“ Mit diesem Hilferuf löste eine Mutter in der vergangenen Woche im Innsbrucker Stadtteil Pradl einen massiven Polizeieinsatz aus. Ein Einsatz, der mit der Festnahme eines Verdächtigen endete. Der Betrunkene wurde aber bald wieder auf freien Fuß gesetzt.

Es war am vergangenen Donnerstagnachmittag, als eine Innsbruckerin mit ihrem vier Monate alten Baby ihre Mutter im 2. Stock eines Wohnblocks in der Sebastian-Scheel-Straße besuchte. Kurz nach 17 Uhr begann das Kleinkind zu schreien. Wenig später läutete es an der Wohnungstür. Als die Mutter des Kindes öffnete, stand ihr ein unbekannter Mann gegenüber. Was der ungebetene Besucher dann tat, sorgte bei der Mutter für Entsetzen: Der für sie völlig Fremde griff nach dem Baby und nahm es an sich. Völlig aufgelöst lief die Innsbruckerin zum Balkon und rief um Hilfe. Zeugen alarmierten dann die Polizei. „Wir dachten, eine Messerstecherei sei im Gange“, schilderte eine Hausbewohnerin.

So schlimm war’s dann doch nicht – im Gegenteil: Der vermeintliche Entführer legte das Baby zurück und machte sich aus dem Staub. Weit kam er allerdings nicht. Kurz nach ihrem Eintreffen konnten Polizeibeamte noch im Stiegenhaus den Verdächtigen aufspüren und festnehmen. Da es sich um den vermeintlichen Versuch einer Kindesentführung handelte, übernahm das Landeskriminalamt die Ermittlungen. Der Mann war offenkundig schwer alkoholisiert und wohnte im Haus. Außerdem – so stellte sich bald heraus – hatte der Innsbrucker keineswegs im Sinn, das Baby zu entführen: „Mein Mandant sagte, das Kind habe geschrien. Deshalb sei er in die Wohnung, um das Baby zu beruhigen“, erklärt seine Anwältin: „Nach der Anhaltung durch die Polizei wurde er bald wieder auf freien Fuß gesetzt.“ Das bestätigt auch LKA-Chef Walter Pupp: „Wie es derzeit aussieht, liegt nicht einmal eine strafbare Handlung vor.“

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