Aus der Enge in den Exzess: Mehr Drogenkonsum nach Öffnung befürchtet
Nachdem die Corona-Maßnahmen im Vorjahr gelockert wurden, stieg der problematische Kons ...
Abbruchsbescheid kontra Denkmal. Ein Widum beschäftigt die Staatsanwaltschaft, weil der Eigentümer beim Bürgermeister Willkür ortet.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck, Gries a. Br. –Das Widum Lueg in Gries ist mittlerweile Thema für Kulturinteressierte in ganz Österreich. Zuletzt stellte das Bundesdenkmalamt das geschichtsträchtige Kirchenwidum am Brennerpass 2017 unter Denkmalschutz. Das stieß wiederum der Gemeinde Gries am Brenner sauer auf. Schließlich hatte sie wegen Einsturzgefahr und damit verbundener „Gefahr im Verzug“ bereits 2012 einen – nie vollzogenen – Abbruchsbescheid erlassen. Eine Vorstellung (Rechtsmittel) gegen den Schutz wurde verworfen. Darauf wandte sich Bürgermeister Karl Mühlsteiger mit einer Beschwerde gegen ein Gemeinde-Denkmal an das Bundesverwaltungsgericht.