Chaletdorf-Projekt in Obsteig geplant
Eine Flächenwidmungsänderung in Obsteig ist noch nicht beschlossen, doch die Vorgangsweise. Vorab sollen Schallschutzmaßnahmen vertraglich vereinbart werden.
Von Agnes Dorn
Obsteig – Neben dem Antrag zur Änderung der Grenzen des Naturschutzgebiets an insgesamt 14 Stellen, die TT berichtete, stand auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Dorfparlaments auch das geplante Projekt eines Grundbesitzers. Dieser beabsichtigt südlich der Mieminger Straße auf der Höhe des Hotels Bergland ein Chaletdorf mit zirka 16 Wohneinheiten zu errichten.
Einen vorläufigen Entwurf konnte Raumplaner Erich Ortner der Gemeinde bereits präsentieren. Dieser sieht bis zu 150 genehmigungsfähige Betten vor. Um einen Teil der insgesamt drei Grundstücke von Mischgebiet auf teilweise Sonderfläche Chaletdorf durch die Gemeinde umzuwidmen, wäre zuvor der Abschluss eines Privatrechtsvertrags sinnvoll, empfahl Ortner den anwesenden Bürgervertretern.
„Einen bedingten Beschluss gibt es nunmal nicht“, erläuterte der Raumplaner, warum es unmöglich ist, eine Umwidmung mit einer Auflage zu verknüpfen. Er empfahl zunächst den Plan zur Flächenumwidmung zu beschließen und diesen vier Wochen öffentlich auszuhängen. Erst in weiterer Folge solle der Privatrechtsvertrag ausgearbeitet werden. Darin müsse in jedem Falle die Errichtung einer 80 Meter langen Schallmauer im Westen der drei Grundstücke genau geregelt werden.
Ob weitere Punkte zusätzlich vertraglich verankert werden müssen, soll noch mit dem Anwalt der Gemeinde besprochen werden, so Bürgermeister Hermann Föger. Den endgültigen Beschluss zur Umwidmung sowie einen projektbezogenen Bebauungsplan zur Vermeidung einer freien Wohnnutzung würde er dann nach dem Vertrag treffen, ergänzt Ortner die Vorgangsweise.
Mit zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme wurde diese Empfehlung dann auch vom Obsteiger Gemeinderat beschlossen.