Verfahren gegen Bürgermeister beendet, Streit geht weiter
Das Verfahren gegen BM Kirchmair wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch in einer Bausache wurde eingestellt, Ruhe kehrt in Ampass dennoch nicht ein.
Ampass –„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben ...“: Mit einem Schiller-Zitat beschließt BM Hubert Kirchmair (Gemeindeliste Ampass) ein Schreiben an alle Haushalte, in dem er zu einem nunmehr eingestellten Verfahren der Staatsanwaltschaft Stellung nimmt. Im Jänner 2018 war Kirchmair von zwei Gemeinderäten der Liste „Gemeinsam für Ampass“ (GFA) wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch in einer Bauangelegenheit angezeigt worden.
Der Vorwurf: Rund um den Bau eines Wohnhauses in Ampass, das abweichend von der Baubewilligung ausgeführt wurde, habe Kirchmair seine Pflichten als Bauaufsichtsbehörde nicht ordnungsgemäß wahrgenommen, indem er entsprechende Hinweise ignoriert bzw. erst auf wiederholten Druck hin reagiert habe. Zudem ortete die Liste GFA – auch in einem offenen Brief – „Befangenheit“, weil die Bauherrin Mitglied auf der Liste des Bürgermeisters sei und Kirchmair zugleich auch als Bauausführender aufgetreten sei. Kirchmair hatte hier auf Nachfrage der TT von reinen „Nachbarschaftsdiensten“ gesprochen.
Der Bürgermeister, so die Kritik von GFA, hätte neben einem umgehenden Baustopp auch eine sofortige Befangenheitserklärung abgeben und den Fall an den Vizebürgermeister abgeben müssen.
Nachdem Kirchmair eine Nachvermessung des Rohbaus beauftragt und sich der Verdacht einer „konsenslosen Bauführung“, wie es im Amtsdeutsch heißt, erhärtet hatte, verfügte er mit 2. November 2017 einen Baustopp. Und nach Einschaltung eines Gutachters trug er der Bauwerberin schließlich am 2. Jänner die Wiederherstellung eines bescheidgemäßen Zustandes auf. „Der Rückbau ist gemäß Bauordnung erfolgt, das Haus längst bezogen“, betont Kirchmair im TT-Gespräch.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte das Ermittlungsverfahren schon im Februar ein: Sie sah „keine Anhaltspunkte“ für einen Befugnismissbrauch, Kirchmair habe seine Aufgaben als Baubehörde „in durchaus vertretbarer Zeit“ und entsprechend den Bestimmungen der Bauordnung wahrgenommen.
Beide Anzeiger stellten daraufhin den Antrag auf eine Fortführung des Verfahrens – dieser wurde aber mit 1. August vom Landesgericht Innsbruck als unzulässig bzw. als nicht berechtigt abgelehnt. Ein weiteres Rechtsmittel ist nun nicht mehr möglich.
Im Schreiben an die Ampasser erklärt Kirchmair, dass er „keinen Groll“ gegen die Opposition hege, „eher bin ich enttäuscht, dass keiner den Charakter und Mut aufbringt, sich bei mir zu entschuldigen, zumal sie mir Unannehmlichkeiten und natürlich auch einen gewissen Prestigeverlust bei einigen Ampassern zugefügt haben“.
Seitens der Anzeigenden hieß es gestern: „Der Schritt des Bürgermeisters, mit einem Fall, bei dem er selbst einen Schwarzbau errichtet hat und diesen auf Druck von Nachbarn und Opposition zurückbauen musste, nun selbst in die Öffentlichkeit zu gehen, überrascht uns sehr, da wir dies nicht medial verwenden wollten.“ Nun werde man aber „nicht umhinkommen, ebenfalls ausführlich Stellung zu nehmen“, da Kirchmair offenbar glaube, „alles korrekt gemacht zu haben, womit zu erwarten ist, dass er auch künftig vorhat, derartige Missstände zu produzieren“. (md)